I. Anbieter
Vertragspartner des Kunden ist die kabelplus GmbH mit Sitz in 2344 Maria Enzersdorf,
Südstadtzentrum 4, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Wiener Neustadt zu FN 106167d
(im Folgenden mit kabelplus bezeichnet). kabelplus ist ein Telekommunikationsunternehmen, das
Internet-, Telefonie- und TV-Services sowie Telekommunikationslösungen anbietet und damit in
Zusammenhang stehende Dienstleistungen erbringt.
II. Allgemeine Bestimmungen und Vertragsbestandteile
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und
Dienstleistungen, welche die kabelplus gegenüber dem Vertragspartner (im folgenden "Kunde")
erbringt. Soweit im Folgenden von Verbrauchern die Rede ist, wird nur auf Verbraucher im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 (BGBl 1979/140 in der geltenden Fassung)
abgestellt. Wenn einzelne Bestimmungen auch auf Klein- und Kleinstunternehmer iSd § 4 Z 66
TKG 2021 anzuwenden sind, wird eigens darauf hingewiesen.
- den von kabelplus angenommenen schriftlichen oder elektronischen Antrag des Kunden
bzw. den mit dem Kunden geschlossenen schriftlichen oder elektronischen Vertrag
- die jeweils anwendbaren Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibungen (Tarife und
Leistungsbeschreibung) der kabelplus,
- diese AGB der kabelplus in ihrer jeweils gültigen Fassung,
- ie jeweils geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, - insbesondere die
Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021, BGBl I 2021/190) in der
jeweils geltenden Fassung.
kabelplus wird Kunden, die den Vertrag als Verbraucher, als Kleinstunternehmen, als
kleine Unternehmen (§ 4 Z 66 TKG 2021) oder als Organisationen ohne
Gewinnerzielungsabsicht abschließen, eine klare und leicht lesbare
Vertragszusammenfassung im Sinne von § 129 Abs. 4 TKG 2021 bereitstellen. Angaben in
Katalogen, Prospekten oder anderen werblichen Ankündigungen der kabelplus sind nur
dann Vertragsinhalt, wenn diese in der bereitgestellten Vertragszusammenfassung, im
von kabelplus angenommenen Antrag oder in der Auftrags- bzw. in der
Anschlussbestätigung von kabelplus entweder ausdrücklich angeführt sind oder dort
auf solche Angaben ausdrücklich Bezug genommen wird.
Die je nach Produkt spezifischen Mindestangaben nach §4 TSM-VO sind in den Produkt-
und Tarifblättern enthalten.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Mitarbeiter von
kabelplus oder Dritte, derer sich kabelplus bedient, nicht bevollmächtigt sind, für
kabelplus Erklärungen abzugeben oder Zusagen zu treffen. Im Verkehr mit Verbrauchern
erstreckt sich eine Vollmacht, die kabelplus erteilt hat, auf alle Rechtshandlungen,
die derartige Geschäfte gewöhnlich mit sich bringen. Eine Beschränkung dieser
Vollmacht ist dem Verbraucher gegenüber nur wirksam, wenn sie ihm bewusst war.
- Allfällige Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen - bei sonstiger
Unwirksamkeit - der Schriftform, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Anwendung
Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, diese verpflichten kabelplus
selbst dann nicht, wenn kabelplus diesen nicht widerspricht. Dieser Punkt gilt nicht, wenn
der Kunde den jeweiligen Vertrag als Verbraucher abschließt.
- Diese AGB von kabelplus gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern,
selbst wenn beim künftigen Vertragsabschluss auf diese nicht nochmals Bezug genommen wird.
- Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen
Bestimmungen dieser AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer
gegenüber Verbrauchern – eine der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck
wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Bestimmung.
- Einzelheiten über speziell für Nutzer mit Behinderungen bestimmte Produkte und Dienste sind,
sofern vorhanden, in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angeführt.
III. Begründung des Vertragsverhältnisses, Beginn der Leistungserbringung, Fristen
-
Das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und kabelplus wird erst mit der Annahme des
zugegangenen schriftlichen oder elektronischen Angebotes oder der Bestellung des Kunden
durch kabelplus mittels
-
schriftlicher oder elektronischer Annahme / Auftragsbestätigung oder
- tatsächlicher Installation bzw. Bereitstellung der jeweiligen vom Kunden bestellten
Leistungen begründet.
Das Angebot bzw. die Bestellung kann auch auf elektronischem Weg im Internet in dafür
vorgesehenen Formularen auf der Website von kabelplus abgegeben werden. Der Kunde behält
bzw. erhält eine Ausfertigung seines Angebots bzw. Antrags.
- Als Beginn einer vereinbarten Mindestvertragsdauer oder eines vereinbarten
Kündigungsverzichts gilt
-
der in der ausdrücklichen Auftragsbestätigung von kabelplus genannte Tag;
-
in jenen Fällen, in denen kabelplus keine ausdrückliche Auftragsbestätigung ausstellt,
der Monatserste desjenigen Monats, in dem seitens kabelplus mit der Leistungserbringung
begonnen wurde.
Der Beginn der Fristen für das Rücktrittsrecht des Verbrauchers nach § 3 KSchG oder § 11
FAGG bleibt von diesem Punkt 3.2 unberührt.
-
Sollte die Erbringung der Leistung Herstellungsarbeiten (z.B. Grabungs- oder
Installationsarbeiten) von kabelplus erfordern, vereinbart kabelplus mit dem Kunden einen
späteren Termin der erstmaligen Leistungsbereitstellung.
-
kabelplus ist berechtigt,
-
den Abschluss eines Vertrages von einer angemessenen Sicherheitsleistung des Kunden in
von kabelplus festzulegender Form (z.B. Kaution, Bankgarantie usw.) oder von einer
angemessenen Entgeltvorauszahlung abhängig zu machen,
-
jederzeit die Angaben des Kunden und dessen Kreditwürdigkeit durch Einholung von
Auskünften bei anerkannten und befugten Kreditauskunfteien zu überprüfen, der Kunde
erklärt dazu sein diesbezügliches Einverständnis,
-
den Abschluss eines Vertrages teilweise oder zur Gänze abzulehnen, insbesondere dann,
wenn der Kunde mit Entgeltzahlungen aus einem früheren oder anderen Vertragsverhältnis
zu kabelplus im Rückstand ist, unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die
für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, aufgrund anderer
Umstände begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen oder der begründete
Verdacht besteht, dass der Kunde die bestellte Leistung bereits in der Vergangenheit
missbräuchlich entgegen vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen verwendet hat,
-
die Erbringung einer bestellten Leistung abzulehnen und auch vom bereits über diese
Leistung geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn sich herausstellt, dass der für
diese Leistung erforderliche Teilnehmeranschluss aus technischen, wirtschaftlichen oder
rechtlichen Gründen nicht hergestellt werden kann.
-
Rücktrittsrecht von Verbrauchern gemäß § 3 KSchG
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und hat er seine
auf Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung weder in den von
kabelplus für deren geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumlichkeiten noch bei einem von
kabelplus hierfür auf einer Messe oder einem Markt benützten (Informations-) Stand
abgegeben, so kann er gemäß § 3 KSchG von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag
zurücktreten. Diesen Rücktritt kann der Verbraucher bis zum Zustandekommen des Vertrags oder
danach binnen vierzehn Tagen erklären, wobei die 14-tägige Rücktrittsfrist mit der
Ausfolgung des schriftlichen Vertrages an den Kunden, frühestens mit Zustandekommen des
Vertrags oder bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an
der Ware erlangt, zu laufen beginnt. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form
gebunden und kann beispielsweise per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sie muss innerhalb der
vorgenannten 14-tägigen Rücktrittsfrist an kabelplus abgesandt sein.
Vorstehendes Rücktrittsrecht gem. § 3 KSchG hat der Verbraucher jedoch nicht, wenn er das
Geschäft selbst angebahnt hat, wenn vor dem Zustandekommen des Vertrags keine Besprechungen
zwischen den Vertragspartnern stattgefunden haben, wenn der Vertrag dem Fern- und
Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) unterliegt, oder wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung
in körperlicher Abwesenheit von kabelplus abgegeben hat, es sei denn, kabelplus hätte ihn
dazu gedrängt.
-
Rücktrittsrecht von Verbrauchern gemäß §11 FAGG
Von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung (z.B. Bestellung per Post, Fax, Bestellformular oder Anmeldung über das
Internet) kann der Verbraucher binnen vierzehn Tagen zurücktreten. Diese Rücktrittsfrist
beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim
Verbraucher oder eines vom Verbraucher benannten, nicht als Beförderer tätigen Dritten,
wobei die Frist bei getrennter Lieferung von Waren aus einer einheitlichen Bestellung oder
Lieferung von Waren in Teilsendungen für alle Waren erst mit Eingang der zuletzt gelieferten
Ware / letzten Teilsendung, und bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über
einen festgelegten Zeitpunkt mit Eingang der zuerst gelieferten Ware zu laufen beginnt, und
bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen oder Lieferung von nicht auf einem
körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und ist rechtzeitig, wenn sie
innerhalb der vorgenannten 14-tägigen Frist an kabelplus abgesandt ist. Der Verbraucher kann
hierfür das beigefügte Musterformular verwenden, die Verwendung desselben ist jedoch nicht
vorgeschrieben. Der Verbraucher kann für einen Rücktritt auch das elektronische
Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auf www.kabelplus.at
elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit
Gebrauch, so wird kabelplus dem Verbraucher unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung
über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Wenn der Verbraucher sein
Rücktrittsrecht ausübt, wird kabelplus alle Zahlungen, die
kabelplus vom Verbraucher im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertrag erhalten hat,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von kabelplus
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Rücktrittserklärung bei kabelplus
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet kabelplus dasselbe Zahlungsmittel, das der
Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem
Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem
Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. kabelplus kann die Rückzahlung
verweigern, bis kabelplus die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis
erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt
ist. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag der Rücktrittserklärung an kabelplus zurückzusenden oder zu übergeben. Die
Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der 14-tägigen Frist absendet.
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher
muss für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf
einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht
notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.
Hat der Verbraucher verlangt, dass Dienstleistungen bereits während der Rücktrittsfrist
beginnen sollen, so hat der Verbraucher kabelplus einen angemessenen Betrag zu zahlen, der
dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht. Gemäß § 18 FAGG hat der Verbraucher jedoch unter anderem kein Rücktrittsrecht
bei Fernabsatz - oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über
-
Dienstleistungen, wenn kabelplus auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des
Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust
des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung noch vor Ablauf der
Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die
Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;
-
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, die eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
-
Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung
geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach deren Lieferung entfernt wurde.
IIII. Vertragsänderungen
-
Änderungen von Vertragsbestandteilen (AGB, Leistungsbeschreibungen) oder Entgelten
(Preise und Tarife) können von kabelplus nach Maßgabe dieses Abschnitts auch für
bestehende Vertragsverhältnisse vorgenommen werden.
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Die jeweils aktuell verbindliche Fassung der AGB ist auf der Website von kabelplus
(www.kabelplus.at) veröffentlicht und dort abrufbar, liegt in den Geschäftsstellen von
kabelplus auf und wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt.
-
kabelplus wird dem Kunden den Inhalt von nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen
von AGB und Entgeltbestimmungen mindestens drei Monate vor Inkrafttreten der Änderung
auf einem dauerhaften Datenträger, etwa durch ein Schreiben, durch Aufdruck auf einer
Rechnung oder in einer anderen durch Verordnung der Regulierungsbehörde für zulässig
erklärten Form, mitteilen. Gleichzeitig wird kabelplus den Kunden auf den Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Änderungen hinweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den
betreffenden Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt unabhängig von allfälligen
Kündigungsfristen außerordentlich zu kündigen. Eine solche Kündigung muss spätestens bis
zum Inkrafttreten der Änderungen bei kabelplus einlangen.
-
Änderungen der Vertragsbestandteile, die rein administrativer Natur sind oder auf Grund
der Änderung der Rechtslage zwingend und unmittelbar erforderlich werden, berechtigen
den Kunden nicht zu einer solchen außerordentlichen Kündigung.
-
Änderungen, die den Kunden ausschließlich begünstigen, werden im Zeitpunkt ihrer
Verlautbarung auf der Website von kabelplus (www.kabelplus.at) wirksam. kabelplus wird
mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderungen deren wesentlichen Inhalt
zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf der periodisch
erstellten Rechnung oder in einer anderen verordnungsmäßig zulässigen Form, dem Kunden
mitteilen.
Darüber hinaus ist kabelplus zu Änderungen der Vertragsbestandteile berechtigt, wenn
solche Änderungen dem Kunden zumutbar sind, besonders weil sie geringfügig oder sachlich
gerechtfertigt sind.
-
Allfällige Mitteilungen des Kunden, Wünsche auf Vertragsänderungen (wie z.B.
Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen, Tarifänderungen), Sperraufträge, Änderungen der
Stammdaten und andere Mitteilungen kann der Kunde auf eigene Gefahr kabelplus
schriftlich, elektronisch unter Verwendung seines Kundenkennwortes oder mündlich unter
Verwendung seines Kundenkennwortes oder eines anderen dafür vorgesehenen Passwortes zur
Kenntnis bringen. Folgt daraus eine Änderung des Leistungsumfanges, so werden die
Vertragsentgelte mit dem Zeitpunkt der Änderung des Leistungsumfanges angepasst, soweit
dies nicht an anderer Stelle der Vertragsbestandteile gesondert geregelt ist.
V. Mitwirkungspflicht des Kunden – Teilnehmeranschluss
-
Der Kunde erklärt, dass er über die Anschlussliegenschaft ausreichend
verfügungsberechtigt
ist, um den vertragsgegenständlichen Teilnehmeranschluss herstellen zu lassen,
insbesondere,
dass ihm alle zur Anschlussherstellung notwendigen Zustimmungserklärungen Dritter (z.B.
Eigentümer, Miteigentümer, Bestandgeber) vorliegen. Der Kunde stellt, falls
erforderlich,
auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und
Software
in seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung, sofern
diese
nicht aufgrund besonderer Vereinbarung von kabelplus beizustellen sind. Der Kunde stellt
ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung,
Blitzschutz und Erdungsanlage soweit erforderlich, geeignete Räume etc.) auf seine
Kosten
zur Verfügung und wird alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf
von
Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen.
kabelplus
übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der kundenseitig installierten
Antennenanlagen, Netzwerkverkabelungen und Telekommunikationseinrichtungen, wie
insbesondere
Nebenstellenanlagen, Fax- oder Alarmanlagen, Telefonapparate sowie PCs und Modems,
Funkeinrichtungen sowie den erforderlichen Blitzschutzmaßnahmen, Erdung etc.
-
Die Inbetriebnahme und Freischaltung des kabelplus Modems/CPE und einer Magic TV Box (im
Zuge der Erstinstallation) wird von kabelplus oder einem von kabelplus beauftragten
Fachunternehmen zu den Bedingungen gemäß dem Angebot/Bestellformular und des
Tarifblattes
durchgeführt. Soweit schriftlich nichts anders vereinbart wurde, legt kabelplus bzw. das
von
kabelplus beauftragte Fachunternehmen gemeinsam mit dem Kunden den Standort (=
Anschlusspunkt für das kabelplus Equipment CPE/Modem) verbindlich fest. Sollte die
notwendige Verkabelung auf Privatgrund, im Anschlussobjekt oder in der Wohnung nicht
vorhanden sein, muss der Kunde die Haus-, Wohnungszuleitung vom kabelplus Übergabepunkt
an
der Grundstücksgrenze/Stiegenhaus bis zum Anschlusspunkt, vom Partnerunternehmen auf
eigene
Kosten herstellen lassen. Der Aufwand für Grabungs- und Kabelverlegearbeiten sowie
Errichtungs- und Installationsarbeiten ist vom Kunden direkt mit der Partnerfirma
abzurechnen. kabelplus und deren Beauftragte haften nicht für Schäden, die auf
unrichtigen
oder ungenauen Informationen zu Leitungen und sonstigen Einbauten resultieren. Der Kunde
hat
im Vorfeld die Möglichkeit, die notwendigen Leistungen, entsprechend den technischen
Standards selbst oder durch Dritte auf eigene Kosten, herzustellen bzw. herstellen zu
lassen. Die Routingkonfiguration des Modems, der Streamingbox, des Telefons, die
Repeaterkonfiguration, PC Installation und die Verkabelung und Installation im
Haus/Wohnung
für Zweitanschlüsse kann direkt beim kabelplus Partner beauftragt werden und ist vom
Kunden
direkt mit diesem zu verrechnen. Zudem besteht für den Kunden auch die Möglichkeit,
Zusatzleistungen und die Konfiguration von zusätzlichen Endgeräten für TV und NET Home
Services bei kabelplus zu bestellen.
-
Der Teilnehmeranschluss des Kunden zum Kabelnetz der kabelplus wird von dieser oder
einem von kabelplus beauftragten Fachunternehmen zu den vereinbarten Bedingungen bis zum
Anschluss- / Auskoppelpunkt hergestellt. Wenn und soweit schriftlich nichts anderes
vereinbart ist, ist der Anschluss- / Auskoppelpunkt wie folgt festgelegt:
-
Kabelfernsehen
-
bei Anschlüssen ohne Verteil- und / oder Verstärkereinrichtungen: die erste
Anschlusssteckdose
-
bei Anschlüssen mit Verteil- und / oder Verstärkereinrichtungen: bei der
Signalübergabe in die Verteil- und / oder Verstärkereinrichtung,
-
bei den übrigen Kommunikationsdiensten über Kabelinfrastruktur: beim Signalausgang
des Empfangsgerätes = Netzübergabepunkt (z.B. Modem).
-
Der Teilnehmeranschluss ist an die Anschlussadresse gebunden und verbleibt ebenso im
Eigentum von kabelplus wie die ggf. von kabelplus beigestellten Empfangsgeräte (z.B.
Modem, Magic TV Box, Telefon, WLAN Repeater etc.).
-
Die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit des
Teilnehmeranschlusses und der vertragsgegenständlichen Leistungen an Dritte bedarf der
ausdrücklichen und - außer gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung von
kabelplus.
-
Sofern die Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbaren, erfolgt die hausinterne
Installation schonend auf Putz, wobei nach Möglichkeit bestehende Schächte und Rohrzüge
benützt werden.
-
Gehen das Eigentum bzw. die Bestandrechte an den Räumlichkeiten, in denen sich der
Teilnehmeranschluss befindet, auf eine andere Person über, so kann kabelplus dieser
Person über deren Ummeldeantrag und gegen Entrichtung des Ummeldeentgeltes laut den
Entgeltbestimmungen ermöglichen, in das bisherige Vertragsverhältnis zu diesem
Teilnehmeranschluss einzutreten, ohne ein Anschlussentgelt zu entrichten. kabelplus wird
diese Eintrittsmöglichkeit u.a. davon abhängig machen, dass der Teilnehmeranschluss
nicht bereits abgeschaltet oder entfernt ist und dass das Anschlussentgelt bezahlt ist.
-
Sofern kein Dritter in das Vertragsverhältnis gemäß Punkt 5.7 eintritt, wird der
Teilnehmeranschluss bei Beendigung des Vertrages – nach Wahl von kabelplus –
kostenpflichtig abgeschaltet oder entfernt. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung
gestellten Empfangsgeräte (z.B. Modem, Magic TV Box inkl. Zubehör) an kabelplus
herauszugeben.
-
Im Fall der Abschaltung des Teilnehmeranschlusses ist kabelplus dazu berechtigt, eine
Vorrichtung zur physischen Sperre der Nutzung („Sperrdose“) zu installieren und zu
diesem Zweck sowie für eine stichprobenartige Überprüfung jene Räumlichkeiten, in der
sich diese Vorrichtung befindet, gegen Vorankündigung zu betreten.
-
Eine Kostenbelastung des Kunden für die Abschaltung oder Entfernung des
Teilnehmeranschlusses und Rücknahme der Empfangsgeräte laut den Entgeltbestimmungen
entfällt nur, wenn die Beendigung des Vertrages aus Gründen erfolgt, die der Kunde nicht
zu vertreten hat.
-
Der Kunde hat kabelplus insbesondere Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner
Rechnungsadresse oder seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Erfolgt diese Änderungsmeldung nicht, so gelten Schriftstücke dem Kunden als zugegangen,
wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Adresse zugestellt worden sind.
VI. Betrieb und Wartung – Störungen der Anlage
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kabelplus obliegt der Betrieb und die Wartung der Anlage bis zum Anschlusspunkt, das
ist, abhängig vom bereitgestellten Dienst, entweder die erste Antennensteckdose, der
Verteiler- oder Verstärkereingang oder der Netzwerkausgang des Empfangsgeräts (z.B.
Modem). Der Kunde hat kabelplus bzw. den von ihr beauftragten Dritten zur
Störungsbehebung jederzeit den Zutritt zum Anschlusspunkt bzw. zum Modem gemäß
vorstehendem Punkt 5 dieses Abschnitts dieser AGB zu ermöglichen.
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kabelplus behebt alle Störungen der Kabelnetzanlage in der normalen Arbeitszeit.
kabelplus übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Störungen, die durch nicht von
kabelplus verursachte Netzausfälle, Überreichweiten, Interferenzen, defektes
Hausinstallationsmaterial des Kunden (wie Koaxialkabel, Hausanschlussverstärker, HF-
Verteiler oder Splitter, Antennensteckdosen, defekte oder nicht geeignete
Koaxialstecker), vom Kunden eingebautes Equipment (wie Router, Switch, Accesspoint,
Repeater, Telefone, Faxgeräte, Netzwerkverkabelung), mangelhafte WLAN Ausbreitung in den
Räumlichkeiten des Kunden, Schäden, die durch mangelhaften Blitzschutz und
Erdungsmaßnahmen am Anschlussobjekt entstehen, Blitzeinschlag oder sonstige nicht durch
kabelplus beeinflussbare Ursachen (z.B. Nichtbeachtung der Aufstellhinweise für Modems)
hervorgerufen werden. kabelplus haftet nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen
Bestimmungen. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird mit
Ausnahme von leicht fahrlässig verursachten Personenschäden, nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit gehaftet.
-
Die Kosten für Betrieb und Wartung der Anlagen sind durch das Tarifentgelt abgegolten.
Der Kunde hat jedoch die Kosten für eine Störungsbehebung bzw. Inanspruchnahme von
kabelplus gesondert zu bezahlen, wenn die Störung
-
vom Kunden selbst oder von dem Kunden zuzurechnenden Dritten verursacht worden
(z.B.: Beschädigung der Kabelnetzanlage) oder
-
nicht in der Kabelnetzanlage von kabelplus selbst, sondern jenseits des
Anschluss-/Auskoppelpunkts auf Kundenseite gelegen (z.B. defektes Endgerät oder
defekte Kabel des Kunden, Hard- oder Softwarefehler, die nicht beim Modem oder bei
der Magic TV Box vorliegen) ist.
-
Störungen berechtigen den Kunden nicht automatisch zur Zahlungseinstellung oder
Zahlungsminderung. Sollte die Anlage aus Gründen, welche kabelplus aus zumindest grob
fahrlässigem Verschulden zu vertreten hat, mehr als 14 Tage in Folge ausfallen, so ruht
für den Kunden ab dem 15. Tag bis zur Wiederinbetriebnahme die Pflicht zur Bezahlung des
aliquot anfallenden Monatsentgelts. Wenn der Kunde den Vertrag als Verbraucher schließt,
gilt dieser Punkt nicht.
VII. Eingriffe in die Anlage – Übertragung von Rechten und Pflichten
-
Eingriffe in die Kabelnetzanlage (wie z.B. Errichtung, Verlegung oder Entfernung von
Anschlüssen, Störungsbehebungen, Wartungen) dürfen nur von kabelplus oder deren
Beauftragten vorgenommen werden.
-
Für infolge einer behördlich angeordneten oder nach diesen AGB berechtigten Abschaltung
bzw. vorübergehenden Sperre des Kundenanschlusses auftretende Konfigurationsprobleme
oder sonstige Schäden an der Kundenanlage ist eine Haftung von kabelplus ausgeschlossen.
-
Ohne die vorherige ausdrückliche und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftliche
Zustimmung sind die Kunden von kabelplus nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag entgeltlich oder unentgeltlich auf einen Dritten zu übertragen. kabelplus
ist ermächtigt, ihre Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner
Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten
zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte. Das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
-
Die Nutzung der Vertragsleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche und
unentgeltliche Überlassung dieser Dienstleistungen an Dritte bedürfen der ausdrücklichen
und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung von kabelplus.
VIII. Vertragsdauer, Kündigung, Unterbrechung
-
Sofern zwischen den Vertragspartnern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist,
werden sämtliche Verträge über die Leistungen von kabelplus auf unbestimmte Zeit
geschlossen.
-
Für die Kündigung von unbefristeten Verträgen gilt Folgendes:
-
Ist der Kunde Verbraucher, Klein- oder Kleinstunternehmer im Sinne des § 4 Z 66
TKG 2021 oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht, kann er
unbefristete Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem
Monat kündigen. Wenn ein Klein- oder Kleinstunternehmer im Sinne des § 4 Z 66
TKG 2021 oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht auf dieses Recht
ausdrücklich verzichtet hat, kommt stattdessen die Bestimmung nach b) zur
Anwendung.
-
Kunden die nicht unter die Bestimmung nach a) fallen, können unbefristete
Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum
Monatsletzten kündigen.
-
Hat der Kunde mit kabelplus eine Mindestvertragsdauer vereinbart, kann seine ordentliche
Kündigung erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem in Punkt 3.2 genannten
Zeitpunkt vollständig verstrichen ist. Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf einer
Mindestvertragsdauer durch außerordentliche Kündigung seitens kabelplus beendet, so ist
mit Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zeit von der Vertragsbeendigung bis zum
Ende der Mindestvertragsdauer vom Kunden ein Restentgelt zu bezahlen. Die Höhe des
Restentgelts ist – soweit nichts anderes vereinbart ist – die Summe der monatlich
gleichbleibenden Entgelte für den Zeitraum von der Vertragsbeendigung bis zum Ende der
Mindestvertragsdauer. Restentgelte fallen nicht an, wenn das Vertragsverhältnis aus
Gründen beendet wurde, die ausschließlich kabelplus zu vertreten hat. Die Möglichkeit
des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund oder aufgrund eines gesetzlichen
Sonderkündigungsrechts zu beenden, bleibt davon unberührt.
-
Wenn der Kunde den Vertrag als Verbraucher, Klein- oder Kleinstunternehmer (§ 4 Z 66 TKG
2021) oder als Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht schließt, gilt für Verträge mit
einer Mindestvertragsdauer Folgendes:
-
Die Mindestvertragsdauer beträgt maximal 24 Monate.
-
kabelplus wird den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger über das Ende der
vertraglichen Bindung sowie über die Möglichkeiten der Vertragskündigung
informieren. Diese Information erfolgt zeitnah vor dem Zeitpunkt, zu dem die
Kündigung spätestens erklärt werden muss, um den Vertrag zum Ende der
Mindestvertragsdauer beenden zu können.
Dieser Punkt 8.4 gilt nicht, wenn ein Klein- oder Kleinstunternehmer (§ 4 Z 66 TKG
2021) oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf die
Anwendung verzichtet hat.
-
Hat der Kunde mit kabelplus einen Vertrag auf eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen,
verlängert sich dieser Vertrag mit Ablauf der Laufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit,
sofern der Kunde den Vertrag nicht spätestens ein Monat vor Ende der ursprünglichen
Laufzeit kündigt. kabelplus wird den Kunden zeitnah vor jenem Zeitpunkt, zu dem die
Kündigung spätestens erklärt werden muss, über das Ende der vertraglichen Bindung sowie
über seine Möglichkeiten der Vertragskündigung informieren. Verträge auf unbestimmte
Zeit unter Abgabe eines Kündigungsverzichts oder auf bestimmte Zeit kann ein Kunde nach
Ablauf des Kündigungsverzichts bzw. der bestimmten Dauer unter Einhaltung einer
einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Für die Kündigung des Verbrauchers nach Ablauf
des Kündigungsverzichts bzw. der bestimmten Laufzeit gilt Punkt 8.2 a).
-
Wenn der Kunde einen befristeten Vertrag als Verbraucher, Klein- oder Kleinstunternehmer
(§ 4 Z 66 TKG 2021) oder als Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht schließt, beträgt
die Laufzeit vor der Verlängerung zu einem unbefristeten Vertrag maximal 24 Monate.
Dieser Punkt 8.6 gilt nicht, wenn ein Klein- oder Kleinstunternehmer (§ 4 Z 66 TKG 2021)
oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf die Anwendung
verzichtet hat.
-
Jede Vertragskündigung muss schriftlich erfolgen, wobei E-Mail für die Einhaltung der
Schriftlichkeit genügt.
-
Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung nach Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine durch den Kunden ist wesentliche
Bedingung für die Erbringung der Leistungen durch kabelplus. Bei Verzug des Kunden mit
der Zahlung des Entgelts oder eines Entgeltteiles für auch nur eine der vereinbarten
Leistungen ist kabelplus entsprechend den Bestimmungen des § 143 TKG 2021, nach
erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege und unter Setzung einer
Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Diensteunterbrechung oder Vertragsauflösung,
nach eigenem Ermessen zur Diensteunterbrechung oder - bei Verbrauchergeschäften nur bei
Vorliegen eines weiteren wichtigen Grundes, der die Fortführung des
Vertragsverhältnisses für kabelplus unzumutbar macht - zur Auflösung des Vertrags mit
sofortiger Wirkung berechtigt. Die Pflicht des Kunden zur Entrichtung offener
Forderungen bleibt davon unberührt.
-
Vertragsauflösung aus wichtigem Grund
Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist
oder eines Termins aus wichtigen Gründen schriftlich aufgelöst werden. Als wichtige
Gründe gelten insbesondere vereinbart:
- Zahlungsverzug bzw. bei eingeleitetem Insolvenzverfahren der Zahlungsverzug von nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen
- Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
- Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden
- Einleitung eines Liquidationsverfahrens
- Antrag auf außergerichtlichen Ausgleich
- Tod des Nutzers
- wenn der Kunde bei Zahlungsverzug einer Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder
Vorauszahlung nicht entspricht
- Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Kommunikationsdienstes
- Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder
vertragliche Bestimmungen
- Mehrfachnutzung von Einzelplatzaccounts durch oder mit Kenntnis bzw. Kennenmüssen
des Nutzers
- Verursachung eines Datentransfers, der die Sicherheit und Stabilität des Netzes
gefährdet
- Versand von Spamnachrichten oder Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen im
Sinne von Punkt 17.1 d) dieser AGB, insb. wenn der Kunde trotz Aufforderung von
kabelplus störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich vom
Anschluss entfernt
- Beharrliche Verletzung von Pflichten des Kunden nach Punkt 17.1 e) dieser AGB
- Beharrliches Überschreiten des mit dem Kunden vereinbarten Datentransfervolumens
oder der Limits des „Fair-use“ im Sinne des Punktes 17.6 dieser AGB
- Wenn der Kunde oder der über die Anschlussliegenschaft Verfügungsberechtigte
Störungsbehebungen oder Wartungen durch kabelplus oder deren Beauftragte nicht
zulässt
- Wenn der Kunde Eingriffe in die Anlage vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt
- Wenn kabelplus das Kommunikationsnetz aufgrund von höherer Gewalt oder durch
Eingriffe Dritter (z.B. Behörden, Hauseigentümer usw.), die mit wirtschaftlich
vertretbaren Mitteln nicht abgewendet werden können, ganz oder teilweise stilllegen
oder entfernen muss
-
Wenn kabelplus der weitere Betrieb des Kabelnetzes bzw. des Kommunikationsnetzes
oder eines Teiles derselben unter Bedachtnahme auf die Versorgungsanliegen
wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist
Die Punkte a) – d) sind nicht wirksam gegenüber Verbrauchern, gegenüber Unternehmern
nur nach Maßgabe des § 25a und § 25b IO, und gelten nicht als wichtige Gründe,
sofern Vorauszahlung oder Sicherstellungen vereinbart wurden, die einer
Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von kabelplus entgegenstehen.
kabelplus kann aus wichtigen Gründen wie den oben angeführten nach eigenem Ermessen
nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern stattdessen auch mit Unterbrechung aller
oder einzelner betroffener Dienstleistungen vorgehen. kabelplus ist weiters bei
Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen
Sperre berechtigt. Insbesondere kann kabelplus bei Rechtsverletzungen die auf
gehosteten Websites oder in Mailpostfächern gespeicherte Information entfernen oder
den Zugang dazu sperren. kabelplus wird sich bemühen, dass jeweils gelindeste Mittel
anzuwenden. kabelplus wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren
Grund unverzüglich informieren. kabelplus ist berechtigt, für die gänzliche Sperre
eines Dienstes das in den Entgeltbestimmungen angeführte Bearbeitungsentgelt zu
verrechnen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von kabelplus bleiben
unberührt. Auch das Recht auf außerordentliche Vertragsauflösung durch kabelplus aus
wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
-
Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen von
kabelplus gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen
Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere
auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des
Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die kabelplus zu einer
vorzeitigen Vertragsauflösung nach den Punkten 8.8 und 8.9 a-e berechtigen würden.
-
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, kabelplus zur Fortsetzung der
vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet und kabelplus daher zum Löschen
gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt bzw. verpflichtet ist.
Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor
Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher einzig und ausschließlich im
Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde kann aus der Löschung kabelplus gegenüber
keinerlei Ansprüche ableiten.
-
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw.
Dienstabschaltung aus Gründen, welche der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, lassen den
Anspruch von kabelplus auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis
zum nächstmöglichen Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen unberührt. Ist die sofortige Vertragsauflösung der Sphäre von
kabelplus zuzurechnen, hat kabelplus dem Kunden ausschließlich etwaige von diesem
vorausbezahlte Monatsentgelte - nicht jedoch Teile der Anschlussgebühr - aliquot nach
dem Kündigungstermin zurückzuvergüten.
-
Bei einem Totalausfall der Kabelnetzanlage über zumindest durchgehend 14 Tage in Folge
aus Gründen, welche im Bereich von kabelplus liegen, ist der Kunde berechtigt, den
Vertrag mit kabelplus durch einseitige schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung
aufzulösen.
-
Bei Netzdiensten ist der Kunde weiters berechtigt, den Vertrag mit kabelplus durch
schriftliche Erklärung aufzulösen, wenn von kabelplus trotz nachgewiesener schriftlicher
Aufforderung durch den Kunden ab deren Zugang über einen Zeitraum von zumindest
durchgehend 14 Tage in Folge der, in der jeweiligen Leistungsbeschreibung enthaltene
Leistungsumfang in wesentlichen Punkten nicht eingehalten wird.
VIIII. Produktpakete (Bündelprodukte)
-
Die Bestimmungen dieses Abschnitts 9. gelten für Kunden, die den Vertrag
-
als Verbraucher im Sinne des KSchG abschließen oder
-
als ein Klein- oder Kleinstunternehmen im Sinne von § 4 Z 66 TKG 2021 oder als eine
Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht abschließen, sofern sie nicht ausdrücklich
zugestimmt haben, auf die Anwendung dieser Bestimmungen ganz oder teilweise zu
verzichten.
-
Ist der Kunde wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner
Bestandteile seines Pakets gemäß Punkt 8 berechtigt, darf er den Vertrag im Hinblick auf
alle Bestandteile des Pakets kündigen.
-
Bestellt der Kunde zusätzliche Dienste oder Endeinrichtungen von kabelplus, wird die
ursprüngliche Laufzeit des Vertrages, in dessen Leistungsumfang die betreffenden Dienste
oder Endeinrichtungen aufgenommen werden, dadurch nicht verlängert, sofern der Kunde der
Verlängerung bei der Bestellung der zusätzlichen Dienste oder Endeinrichtungen nicht
ausdrücklich zustimmt.
X. Umzug des Kunden
- Ist der Kunde ein Verbraucher und wechselt seinen Wohnsitz, wird ihm kabelplus die
vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der technischen Verfügbarkeit an seinem
neuen Wohnsitz erbringen. kabelplus wird den Beginn der Bereitstellung der Leistungen am
neuen Wohnsitz gemeinsam mit dem Verbraucher festlegen. Maßgeblich dafür sind die
Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur, der Umfang der für die Herstellung nötigen
Arbeiten, die dafür benötigte Zeit sowie der vom Kunden bekanntgegebene Zeitpunkt für den
Umzug. Die mit dem Kunden vereinbarte Vertragslaufzeit und die sonstigen Vertragsinhalte
werden durch den Umzug des Kunden nicht berührt, soweit kabelplus die
vertragsgegenständlichen Leistungen am neuen Wohnsitz im vereinbarten Umfang anbieten kann.
Der Kunde hat kabelplus ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen
Aufwand laut Entgeltbestimmungen zu bezahlen, maximal das für die Aktivierung eines
Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz von kabelplus nicht
oder nicht im bisher vertragsgegenständlichen Umfang angeboten, ist der Kunde zur Kündigung
des Vertrags unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines
Kalendermonats berechtigt.
XI. Preise und Zahlung, Streitbeilegung
-
Sofern nichts Anderes vereinbart ist, gelten die Preise des jeweils zum Vertragsabschluss
gültigen Tarifblatts. Die Preisangaben sind jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer;
gegenüber Unternehmern wird die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen. In den Tarifen nicht
enthalten sind Kosten, die dem Kunden allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten
oder Übertragungseinrichtungen in Rechnung gestellt werden.
- Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, werden alle vereinbarten Entgelte auf
Basis des von der Statistik Austria veröffentlichten Index der Verbraucherpreise VPI 2020 =
100 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen wertgesichert. Der Wertsicherung wird jeweils
der Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex (Durchschnitt der zwölf monatlichen
Inflationsraten eines Kalenderjahres = „Jahres-VPI“), wie er von der Statistik Austria
veröffentlicht wird, zugrunde gelegt. Die Änderung des Jahresdurchschnitts des
Verbraucherpreisindex (Durchschnitt der zwölf monatlichen Inflationsraten eines
Kalenderjahres = „Jahres-VPI“) wirkt sich auf die vereinbarten Entgelte jeweils aus wie
folgt: Im Falle einer Steigerung des Jahres-VPI gegenüber dem Jahres-VPI des Vorjahres ist
Kabelplus jeweils berechtigt, die Entgelte der folgenden Kalenderjahre entsprechend der
Steigerung des Jahres-VPI zu erhöhen. Im Falle einer Senkung des Jahres-VPI gegenüber dem
Jahres-VPI des Vorjahres ist kabelplus jeweils verpflichtet, Senkungen des Jahres-VPI
weiterzugeben und die Entgelte entsprechend der Senkung zu reduzieren. Das Ausmaß der
Entgeltanpassungen entspricht dem Verhältnis der Änderung des Jahres-VPI für das letzte
Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor
der Anpassung (Indexbasis: Jahres VPI 2020 = 100). Dabei bleiben Schwankungen des Jahres-VPI
gegenüber der Indexbasis nach oben oder unten bis 3 % unberücksichtigt
(„Schwankungsbreite“). Sollte diese Schwankungsbreite allerdings in den Folgejahren
insgesamt über- oder unterschritten werden, ist jeweils die gesamte Index-Änderung in voller
Höhe maßgeblich. Der hieraus resultierende, außerhalb der Schwankungsbreite liegende
Index-Wert bildet jeweils die Grundlage für eine zulässige Entgelterhöhung bzw. für die
gebotene Entgeltreduktion. Gleichzeitig stellt er jeweils die neue Ausgangsgrundlage für
künftige Wertsicherungsberechnungen und die jeweiligen Anpassungen der Entgelte und
Ausgangsgrundlage für die Berechnung der oben angeführten Schwankungsbreite dar. Eine
Verpflichtung von kabelplus zur Entgeltreduktion aufgrund von Indexschwankungen verringert
sich jeweils in dem Ausmaß, in dem kabelplus letztmals zu einer Erhöhung der Entgelte gemäß
dieser Wertsicherungsklausel berechtigt gewesen wäre, dieses Recht jedoch nicht oder nicht
vollumfänglich ausgeübt hat. Etwaige Anpassungen der Entgelte erfolgen im Folgejahr der
Änderung der Indexbasis, erstmalig jedoch im Folgejahr des Vertragsabschlusses bzw der
einvernehmlichen Vertragsverlängerung. kabelplus wird eine etwaige Entgelterhöhung zwischen
1. April und 31. Dezember durchführen. Eine etwaige Entgeltreduktion erfolgt immer am 1.
April. Über die Vornahme einer solchen Entgeltanpassung informiert kabelplus samt
Ausführungen zu den Anlass gebenden Umständen schriftlich und in geeigneter Weise (z.B.
durch Aufdruck auf der Rechnung). Entgelterhöhungen können nur für die Zukunft ausgesprochen
werden. Das Recht auf einseitige Vertragsänderung gemäß § 135 TKG 2021 bleibt davon
unberührt.
- Die Verrechnung von Diensten erfolgt zeitanteilig ab dem Tag der Herstellung des Anschlusses
bzw. der erstmaligen Erbringung des jeweiligen Dienstes.
- Liegen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Installation der
Hard- und Software für die Nutzung eines bestellten Dienstes nicht vor, so ist kabelplus
berechtigt, dem Kunden den zusätzlichen Aufwand für weitere Montagetermine gesondert in
Rechnung zu stellen.
- Alle Entgelte sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig und - soweit nichts anderes
ausdrücklich vereinbart ist - mittels Zahlung im Lastschriftverkehr oder im
Einzugsermächtigungsverfahren zu entrichten.
- In Ermangelung einer Widmung durch den Kunden und bei Vorliegen mehrerer
Vertragsverhältnisse werden die Zahlungen nach Wahl von kabelplus gewidmet.
- Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift ist kabelplus berechtigt, dem
Kunden zusätzlich zu den entstandenen Bankspesen einen Bearbeitungsaufwand, dessen Höhe dem
jeweils geltenden Tarifblatt zu entnehmen ist, in Rechnung zu stellen. Der Kunde erhält
einen Zahlschein über den Rechnungsbetrag und die angefallenen Spesen, der prompt zur
Zahlung fällig ist. Darüber hinaus darf kabelplus für jede berechtigte Mahnung dem Kunden
die angefallenen notwendigen und zweckdienlichen administrativen Mahnspesen in der im
aktuell gültigen Tarif angegebenen Höhe in Rechnung stellen.
- Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so hat dieser
Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe ab dem Tag des Verzuges sowie die
tatsächlich angefallenen, zweckentsprechenden und im Verhältnis zur offenen Forderung
angemessenen und notwendigen Mahn- und Inkassoaufwendungen zu bezahlen.
- Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass es kabelplus nach der ersten Mahnstufe
freisteht, die Forderungsbetreibung einem Inkassoinstitut oder einem Rechtsanwalt zu
übergeben. Wenn sich kabelplus eines Inkassobüros bedient, hat der Kunde bei einer
berechtigten Betreibung der offenen Forderung höchstens jene Vergütung zu ersetzen, die sich
aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die
Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 idgF,
ergibt. Wenn sich kabelplus eines Rechtsanwalts bedient, hat der Kunde bei einer
berechtigten Betreibung der offenen Forderung höchstens jene Kosten zu ersetzen, die
kabelplus auf Basis der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) der Rechtsanwälte und des
Rechtsanwaltstarifgesetzes, jeweils idgF, entstehen. Diese Grundlagen sind im Internet unter
https://ris.bka.gv.at und https://www.rechtsanwaelte.at/kammer/gesetzestexte/ abrufbar. Auch
in diesen beiden Fällen sind die vom Kunden zu ersetzenden Mahn- und Inkassoaufwendungen auf
den tatsächlich angefallenen, zweckentsprechenden und im Verhältnis zur offenen Forderung
angemessenen und notwendigen Betrag begrenzt.
- Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber kabelplus und die Einbehaltung von
Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von kabelplus nicht anerkannter, Forderungen des Kunden
ist ausgeschlossen. Für Verbrauchergeschäfte gilt hinsichtlich Aufrechnung und Einbehalten
folgendes: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber kabelplus ist nur möglich,
sofern entweder kabelplus zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem
rechtlichen Zusammenhang stehen, oder wenn die Gegenforderung des Kunden gerichtlich
festgestellt oder von kabelplus anerkannt worden ist. kabelplus ist in allen Fällen
berechtigt, mit ihren gegenüber dem Kunden fälligen Forderungen gegen eine vom Kunden
allfällig erlegte Kaution oder Vorauszahlung aufzurechnen.
- kabelplus ist berechtigt, Rechnungen und Mahnungen dem Kunden elektronisch zur Verfügung zu
stellen. Auf Anfrage wird dem Kunden kostenlos eine Papierrechnung zur Verfügung gestellt.
Sofern der Kunde für die Zustellung der elektronischen Rechnung keine andere Emailadresse
bekanntgibt, stellt ihm kabelplus die Rechnung an die bei der Bestellung angegebene Adresse
zu.
- Allfällige Einwendungen des Kunden gegen abgerechnete/verrechnete Beträge müssen schriftlich
binnen drei Monaten ab Verrechnung bei kabelplus geltend gemacht werden. Erhebt der Kunde
innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gelten die in Rechnung gestellten Beträge als
anerkannt. Dies schließt eine gerichtliche Anfechtung nicht aus.
- Sollten sich nach einer Prüfung durch kabelplus die Einwendungen des Kunden aus Sicht von
kabelplus als unberechtigt erweisen, so hat der Kunde binnen einem Jahr ab Zugang der
Stellungnahme von kabelplus, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von
Einwendungen - und damit einhergehendem Anerkenntnis der Rechnung – die Möglichkeit, ein
Schlichtungsverfahren nach § 205 TKG 2021 bei der Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk-
und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79, www.rtr.at, einzuleiten.
kabelplus verpflichtet sich, in den Rechnungen bzw. in der Stellungnahme zu fristgerecht
gegen Rechnungen erhobenen Einwendungen den Kunden auf diese Fristen und die daran
geknüpften Rechtsfolgen jeweils gesondert hinzuweisen. Unbeschadet der Zuständigkeit der
ordentlichen Gerichte können Kunden auch sonstige Streit- oder Beschwerdefälle über
Verpflichtungen aus dem Vertrag mit kabelplus (insbesondere betreffend die Qualität des
Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine
behauptete Verletzung des TKG 2021) binnen einem Jahr ab Einbringung der Beschwerde bei
kabelplus der Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060
Wien, Mariahilfer Straße 77-79, www.rtr.at vorlegen (§ 205 TKG 2021, § 19 AStG). kabelplus
ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der
Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die
Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre
Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.
- Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige
Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung
angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung
hinausgeschoben. Unabhängig davon ist kabelplus berechtigt, einen Betrag, der dem
Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig zu stellen. Für den
Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages gefunden wird, können die
gesetzlichen Verzugszinsen ab dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum in Rechnung
gestellt werden.
- Falls ein Abrechnungsfehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt
haben könnte und sich das richtige Entgelt nicht mehr ermitteln lässt, so hat der Kunde ein
Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der drei letztvorangegangenen
Rechnungsbeträge – falls die Geschäftsbeziehung noch keine drei Monate gedauert hat, dem
letztvorangegangenen Rechnungsbetrag – entspricht.
XII. Sicherheitsleistung, vorübergehende Sperre
-
Auch während des aufrechten Vertragsverhältnisses ist kabelplus berechtigt, die Erbringung
von Leistungen von einer vom Kunden zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung oder
angemessenen Vorauszahlung, in jeweils von kabelplus festzulegender Höhe, abhängig zu
machen, wenn
-
der Kunde mit der Zahlung von bereits fälligen Entgelten mehr als 14 Tage in Verzug ist
oder
-
das laufende, noch nicht zur Zahlung fällige Entgelt das Doppelte des durchschnittlichen
Monatsentgelts der letzten 3 Monate übersteigt.
-
Unbeschadet weitergehender Rechte gemäß Gesetz oder dieser AGB ist kabelplus im eigenen
Interesse und im Interesse des Kunden berechtigt, die Versorgung des Kunden mit allen
von kabelplus angebotenen Diensten nach vorheriger Verständigung des Kunden teilweise
oder ganz zu verweigern, falls
-
der Kunde trotz vorangegangener einmaliger Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von
zwei Wochen und Androhung der Diensteunterbrechung oder -abschaltung mit der Zahlung
des Entgelts unverändert im Verzug ist,
-
vom Kunden die eingeforderte Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gemäß
vorstehendem Punkt 12.1 nicht innerhalb der von kabelplus angemessen gesetzten Frist
erbracht wird.
- Sind die Gründe für die Sperre weggefallen und hat der Kunde kabelplus die Kosten
der gerechtfertigten Sperre und deren Aufhebung ersetzt, so ist die Sperre ehestmöglich
aufzuheben.
- Die gerechtfertigte Sperre entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur
Zahlung der festen monatlichen Entgelte.
- Die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen wegen ungerechtfertigter Sperre ist
auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen jedoch
XIII. Gewährleistung
- kabelplus gewährleistet die jeweils vereinbarte Dienstqualität. Der Umfang der angebotenen
Dienste und die Hauptmerkmale jedes bereitgestellten Dienstes, einschließlich etwaiger
Mindestniveaus der Dienstqualität, sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angeführt.
Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten
Dienstqualität oder bei unangemessener Reaktion von kabelplus auf Sicherheitsvorfälle,
-bedrohungen oder -lücken richtet sich nach Maßgabe dieses Punktes 13..
- Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate, in allen anderen Fällen
zwölf Monate..
- Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von kabelplus entweder durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb
einer angemessenen Frist, spätestens binnen 14 Werktagen schriftlich und detailliert
angezeigt hat. Dieser Pkt. 13.3 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte..
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von kabelplus bewirkter
oder geschuldeter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den
Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und
fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil kabelplus trotz
Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen
ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und
Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von kabelplus angegebene Leistung,
unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt
ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden gestelltes Material zurückzuführen sind. kabelplus
haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und
chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den
Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war
bereits bei Übergabe vorhanden..
- Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung
einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge nach
Erkennbarkeit des Mangels.
XIIII. Datenschutz
- Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht:
kabelplus und ihre Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 161 TKG 2021
und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der
Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der
Kunden werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen
Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose
Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen.
Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige
Zweck die Besorgung des Kommunikationsdienstes, die Durchführung oder Erleichterung der
Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz von kabelplus ist, oder um einem
Kunden den von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und
Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
- kabelplus schützt die auf ihren Servern gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stande der
Technik. kabelplus kann jedoch nicht verhindern, dass es Dritten auf rechtswidrige Art und
Weise gelingt, bei kabelplus gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt zu bringen bzw.
diese weiter zu verwenden. kabelplus stellt sicher, dass die Sicherheit und die Integrität
der Einrichtungen von kabelplus dem jeweiligen Stand der Technik sowie den jeweiligen
gesetzlichen Vorschriften
entsprechen. Im Fall einer Verletzung von Sicherheit und/oder Integrität des der
Einrichtungen von kabelplus wird diese je nach Schwere die Regulierungsbehörde und
gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit unverzüglich informieren.
- Information gem. § 165 Abs. 3 TKG 2021 betreffend die verarbeiteten Daten
- Stammdaten:
Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2021
verpflichten
sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für
die
im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche
Zwecke
sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden,
Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Nutzerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften
an
Notrufträger gem. § 124 TKG 2021. Soweit kabelplus aufgrund gesetzlicher Bestimmungen,
insbesondere gemäß TKG oder ECG in der jeweils geltenden Fassung, zur Weitergabe
verpflichtet ist, wird kabelplus dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. kabelplus
wird aufgrund § 160 Abs. 3 Z 5 und § 166 Abs. 1 TKG 2021 ermächtigt, folgende
personenbezogene Stammdaten des Kunden und Nutzers zu ermitteln und verarbeiten:
Vorname,
Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse,
Telefon-
und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und
Inhalt
des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenzhaltung
des
Vertragsverhältnisses. kabelplus ist ferner berechtigt, diese Daten zur Durchführung der
in
den einschlägigen Bestimmungen des TKG 2021 genannten Zwecke an das
Konzernoberunternehmen
EVN AG weiter zu leiten. Stammdaten werden gem. § 166 Abs. 3 TKG 2021 von kabelplus
spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht,
außer
diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen,
Beschwerden
zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
- Verkehrsdaten
kabelplus wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das
Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind,
insbesondere Source- IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund ihrer gesetzlichen
Verpflichtung gem. § 167 Abs. 2 TKG 2021 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb
derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann, sofern der Bezahlvorgang
durchgeführt
wurde und innerhalb der Frist von drei Monaten die Rechnung nicht schriftlich
beeinsprucht
wurde. Im Streitfall wird kabelplus diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur
Verfügung
stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird kabelplus die Daten nicht löschen.
Ansonsten wird kabelplus Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich
löschen
oder anonymisieren. Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der
Verrechnung hinaus nach wird kabelplus außer in den gesetzlich besonders geregelten
Fällen
nicht vornehmen. Die nach diesem Punkt gespeicherten Verkehrsdaten dürfen für
Entgeltverrechnung oder Verkehrsabwicklung, Behebung von Störungen, Kundenanfragen,
Betrugsermittlung oder Vermarktung der Kommunikationsdienste oder für die Bereitstellung
von
Diensten mit Zusatznutzen verarbeitet werden und unterliegen eingeschränkten Zugang
durch
Personen, die in diesen Bereichen tätig sind.
- Inhaltsdaten
Inhaltsdaten werden von kabelplus nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine
kurzfristige Speicherung nötig ist, wird kabelplus die gespeicherten Daten nach Wegfall
dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal,
wird
kabelplus die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.
- Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung:
Weiters kann der Kunde separat von den vorliegenden Geschäftsbedingungen seine Zustimmung
schriftlich erteilen, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte
sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige
Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.
- Aufnahme in das Nutzerverzeichnis
Gemäß § 137 TKG 2021 kann kabelplus ein öffentliches Nutzerverzeichnis mit Vor- und
Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, E-Mail-Adresse und Internet-Adresse sowie auf
Wunsch des Nutzers mit der Berufsbezeichnung erstellen. kabelplus ist zur Erstellung eines
Nutzerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers hat diese
Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke
der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung
von Nutzern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Nutzerverzeichnissen ist gem.
§ 173 TKG 2021 zulässig, ansonsten wird kabelplus keine elektronischen Profile der Kunden
erstellen.
- Rufnummernunterdrückung
Der Kunde hat die Möglichkeit zur Rufnummernunterdrückung abgehender und eingehender Anrufe
gem. § 139 TKG 2021. Die Möglichkeiten zur Rufnummernunterdrückung sind der jeweiligen
Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Ausnahme besteht für Fälle von Werbeanrufen gem. §
174 Abs. 2 TKG 2021.
- Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von E-Mail-Werbung
Der Kunde kann separat von den vorliegenden Geschäftsbedingungen, seine jederzeit
widerrufbare Zustimmung erteilen, dass seine Verkehrsdaten gem. § 160 Abs. 3 Z 6 TKG 2021
zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten von kabelplus, sowie zur
Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen. In diesem Fall erklärt
sich der Kunde auf den Vertragsunterlagen einverstanden, von kabelplus Werbung und
Informationen betreffend Produkte und Services von kabelplus sowie von den in den
Vertragsunterlagen angeführten Geschäftspartnern von kabelplus in angemessenem Umfang per
E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und
seiner E-Mail-Adresse ausschließlich bei kabelplus. Der Kunde kann diese
Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. kabelplus wird dem Kunden in jeder
Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen. Diese
Regelung gilt gegenüber Verbrauchern nur in dem Ausmaß, als die konkreten Geschäftspartner
namentlich bekannt gegeben wurden.
- Überwachung des Fernmeldeverkehrs:
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass kabelplus gem. § 162 TKG 2021 verpflichtet ist, an der
Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung
teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass kabelplus gem. § 141 TKG 2021 zur
Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet
werden kann. Handlungen von kabelplus aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine wie immer
gearteten Ansprüche des Kunden aus.
Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (u.a. § 18 ECG) zur Kenntnis,
wonach kabelplus unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte
betreffend den Kunden zu erteilen.
kabelplus wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria)
entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service
Providers“, abrufbar unter www.ispa.at, zu beachten und ihnen zu entsprechen.
- Weitere Informationen dazu, wie kabelplus Daten verarbeitet, kann der Kunde der aktuellen
Datenschutzerklärung auf der Homepage der kabelplus – www.kabelplus.at – entnehmen.
- Datensicherheit
kabelplus wird alle technisch und wirtschaftlich möglichen sowie zumutbaren Maßnahmen
ergreifen, um die bei kabelplus gespeicherten Daten zu schützen.
Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei kabelplus gespeicherte
Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet
kabelplus dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten (außer
bei Personenschäden).
XV: Sonderbestimmungen für Kabelfernsehen
Für die Dienstleistung Kabelfernsehen gelten zusätzlich nachstehende Sonderbestimmungen wie
folgt:
- Kabelfernsehanlage: kabelplus versorgt ihre Kunden mit den Fernseh- und
Hörfunkprogrammen ihres jeweiligen Programmpaketes zum ungestörten Empfang und errichtet und
betreibt und wartet zu diesem Zweck über ihr Kabelnetz eine Kabelfernsehanlage.
- Kabelfernsehen - Programmpaket:
- Über diese Kabelfernsehanlage werden den Kunden die jeweils von kabelplus zur Verfügung
gestellten Fernseh- und Hörfunkprogramme (Programmpaket) zugeleitet. Es ist die erklärte
Geschäftsabsicht von kabelplus, im Rahmen der vertraglichen, technischen und
wirtschaftlichen Möglichkeiten, den Kunden ein möglichst umfassendes Angebot zur
Verfügung zu stellen; ein Anspruch des Kunden auf Bereitstellung bestimmter
Fernsehprogramme besteht ausdrücklich nicht.
-
Das jeweilige Programmpaket, das nur als Ganzes bezogen werden kann, ist aus dem jeweils
letztgültigen Tarifblatt ersichtlich
- Änderungen des Programmpaketes werden gesondert auf der Homepage www.kabelplus.at
verlautbart und erlangen damit Wirksamkeit.
-
Tarif und Tarifänderungen Kabelfernsehen: Die Tarife von kabelplus für
deren Dienstleistung Kabelfernsehen ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen
Tarifblatt.
XVI. Sonderbestimmungen für „kabelplus Magic TV“
-
Leistungsbeschreibung
- „kabelplus MAGIC TV“ ist ein Zusatzangebot für kabelplus Kunden die zumindest den Dienst
„Internet“ kabelgebunden von kabelplus beziehen.
- Das Leistungsangebot und die Entgelte ergeben sich aus den jeweils geltenden
Leistungsbeschreibungen und Tarifblättern für „kabelplus MAGIC TV“.
- kabelplus stellt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine beschränkte,
nicht exklusive und nicht übertragbare Online Zugangsmöglichkeit zum Fernsehen laut
jeweils geltender Programmliste und gebuchter Zugangsprogramme über
IP-Internetprotokoll/Streaming-Dienste zur Verfügung. Die abrufbaren Inhalte und
Funktionen sind jeweils abhängig von den gebuchten Produktpaket/en und vom jeweiligen
Endgerät.
- Gegen Entgelt stellt kabelplus dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, ausgewählte
Programmangebote zeitversetzt aufzurufen (Replay), anzuhalten (Time-Shift), zu speichern
oder einen Restart (Neustart einer laufenden Sendung) durchzuführen. Zeitversetztes
Fernsehen ist vom Kunden im Zuge der Einrichtung der Set-Top-Box oder nachträglich über
das Menü „Einstellungen“ aufzurufen und zu aktivieren. Erst dann beginnt die
Aufzeichnung und Speicherung der Programme. Somit kann die volle Funktionalität (7 bzw.
3 Tage zeitversetzt fernsehen) erst nach Ablauf dieser Frist konsumiert werden.
- kabelplus behält sich vor, die Funktionalitäten je Programm je nach Rechtslage
einzuschränken bzw. auszubauen.
- Um den Dienst „kabelplus MAGIC TV“ nutzen zu können, stellt kabelplus dem Kunden eine
Set-Top-Box gegen Entgelt zur Verfügung. Die Set-Top-Box verbleibt im Eigentum von
kabelplus. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät.
- Die Gebrauchsanleitung der Set-Top-Box (siehe Beilage zur Box) ist zu beachten.
- kabelplus behält sich das Recht vor, die Software der Set-Top Box oder darauf
gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei zu aktualisieren. Der Kunden erkennt an, dass es
in diesem Zusammenhang zum Verlust und/oder zur Löschung von Daten/Inhalten beim Kunden
kommen kann. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass es durch Systemstörungen zum
Verlust und/oder zur Löschung von Daten/Inhalten beim Kunden kommen kann.
- Es liegt ausschließlich im Ermessen des Kunden dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm
verwendeten Endgeräte die von kabelplus genannten Systemvoraussetzungen erfüllen. Es
steht kabelplus jederzeit offen, weitere Endgeräte für die Nutzung von „kabelplus MAGIC
TV“ zuzulassen, ungeachtet der Kompatibilität mit den Endgeräten des Kunden bzw.
Endgeräte von Drittanbietern nicht mehr zuzulassen.
- kabelplus übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Hard- oder Software mit
anderen Programmen des Kunden kompatibel ist. Dies gilt nicht, wenn eine Funktionalität
ausdrücklich garantiert wird.
- Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf die Ausstrahlung bestimmter Programme. kabelplus
steht es bei Vorliegen technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Veränderungen
offen, bestimmte Programme aus dem Programmpaket auszuscheiden, sofern die Änderung für
den Kunden zumutbar ist.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass Betriebssystem- und/oder Anwendungssoftware der
Set-Top-Box oder darauf gespeicherte Daten sowie der Magic-TV-App kostenfrei durch
Änderung oder Ergänzung aktualisiert werden, soweit dies für kabelplus zur
Vertragserfüllung notwendig ist.
- Magic TV ist ein personalisierter TV Dienst. Personalisiert bedeutet, dass Nutzungsdaten
erhoben und für eine Dauer von 30 Tagen gespeichert werden. Aus diesen Daten werden
Empfehlungen ermittelt, die zu den Interessen des Nutzers passen. Sinnvolle Empfehlungen
können aber nur bereitgestellt werden, sofern der Kunde der Analyse seines
Nutzungsverhaltens ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung wird vom Kunden bei der
Aktivierung von Empfehlungen eingeholt.
- Die Nutzung der Magic-TV-App ist innerhalb von Österreich möglich. Kunden mit ständigen
Hauptwohnsitz in Österreich haben gemäß der Verordnung des europäischen Parlaments und
des Rates zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im
Binnenmarkt, die Möglichkeit während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen
EU-Mitgliedsstaat zuzugreifen und diese zu nutzen.
- Wird von kabelplus festgestellt, dass der an den Kunden gestreamte Inhalt, aufgrund von
Engpässen in der Bandbreite oder anderen Faktoren möglicherweise unterbrochen wird oder
nicht richtig abgespielt werden kann, wird seitens kabelplus eventuell die Auflösung und
Dateigröße des digitalen Inhalts - der an den Kunden gestreamt wird – angepasst, um ein
ungestörtes Nutzungserlebnis zu ermöglichen (adaptive Bitrate).
- kabelplus setzt technische Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung und Kopierschutz ein.
kabelplus ist berechtigt die technischen Schutzmaßnahmen dem jeweiligen Stand der
Technik entsprechend anzupassen, um Umgehungen der Schutzmaßnahmen zu verhindern oder
einzuschränken. Insbesondere ist kabelplus berechtigt das Verschlüsselungssystem zu
verändern, wenn neuere Verschlüsselungs-technologien/-methoden zu einem besseren Schutz
des Verschlüsselungssystems vor Angriffen darauf sorgen oder zur Einhaltung rechtlicher
Vorgaben, wie z.B. Jugendschutz, erforderlich sind.
-
Privatnutzung
-
Die Programmpakete stehen dem Kunden sowie den in seinem Haushalt lebenden Personen und
Gästen ausschließlich zur privaten Nutzung zur Verfügung.
-
Jede gewerbliche Nutzung ohne schriftliche Zustimmung von kabelplus ist verboten. Bei
Zuwiderhandeln berechtigt dies kabelplus zur sofortigen Vertragsauflösung. „Nicht
Gewerbliche Nutzung“ bedeutet in diesem Vertrag eine Darbietung von digitalem Inhalt,
für welchen (abgesehen vom Entgelt, welches der Kunde an kabelplus für MAGIC TV
entrichtet) keine Gebühr oder Vergütung irgendeiner Art eingehoben oder entgegengenommen
wird, welche im eigenen oder gemieteten Haus/Objekt oder Privatwohnung stattfindet oder
auf die private Nutzung durch den Kunden und seine Gäste beschränkt ist, falls die
Nutzung außerhalb des Hauses/Wohnung erfolgt (z.B. in einem Hotelzimmer,
Studentenwohnung, Büro, Flughafen etc.). Die private Nutzung schließt insbesondere aus:
die öffentliche Vorführung oder öffentliche Wiedergabe (z.B. die Vorführung in einem
Gemeinschaftsraum eines Studentenheims, Wohnblocks) sowie die öffentliche Vorführung
oder öffentliche Wiedergabe im öffentlichen Gastgewerbe oder in einem Gewerbebetrieb
(z.B. einem Restaurant, Bar, Café, etc.), selbst wenn für das Ansehen des digitalen
Inhalts keine Gebühr eingehoben wird. Bei Zuwiderhandlung kann der Kunde auf
Schadenersatz seitens kabelplus belangt werden.
-
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Programme, die für Personen unter 18 Jahren
nicht geeignet sind, von diesen nicht konsumiert werden können. Ein Verstoß gegen diese
Verpflichtung stellt eine missbräuchliche Verwendung der Dienste dar und berechtigt
kabelplus zur Sperre und außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
-
Dienstequalität
- Die Qualität des Dienstes „kabelplus MAGIC TV“ hängt wesentlich von Faktoren ab, auf
welche kabelplus nur zum Teil Einfluss hat, wie zum Beispiel das verwendete Endgerät,
den Standort des Nutzers, die Geschwindigkeit der Internetverbindung oder die
Leistungsfähigkeit sowie Reichweite des Heimnetzwerkes (z.B. WLAN). Die notwendigen
technischen Voraussetzungen findet der Kunde auf der kabelplus Homepage. kabelplus
empfiehlt, die Set-Top-Box nach Möglichkeit kabelgebunden mittels LAN-Verkabelung mit
dem Internet zu verbinden
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat ihm zugewiesene PIN-Codes und Passwörter sorgfältig aufzubewahren und
geheim zu halten. Falls und sobald der Kunde Grund zur Annahme hat, dass Dritte ohne
Zustimmung durch den Kunden in Kenntnis eines PIN-Codes oder Passwortes gelangt ist, hat
der Kunde dies kabelplus unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde haftet
gegenüber kabelplus für aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultierende Schäden.
- Die Archivierung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung, Vorführung, Publizierung,
Lizensierung oder der Verkauf und Nutzung außerhalb des Umfangs der Lizensierung von zur
Verfügung gestellten Inhalten und Informationen ist unzulässig.
- Das Entfernen, Umgehen, Deaktivieren oder sonstiges Eingreifen in den Kopierschutz ist
strengstens untersagt.
- Die Beeinträchtigung der von kabelplus zur Verfügung gestellten Soft- und Hardware ist
unzulässig.
- Eine Verletzung der vorstehenden Bestimmungen berechtigt kabelplus zur sofortigen
Beendigung des Vertrages. Darüber hinaus haftet der Kunde bei Verletzung der
vorstehenden Bestimmungen für die entstandenen Schäden.
- Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Set-Top-Box auf seine Kosten und Gefahr
zurückzugeben.
- Vertragsdauer
- Der Vertrag wird sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Dauer
abgeschlossen und kann von beiden Parteien jeweils zum Monatsende mit einer einmonatigen
Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Zusatzoptionen können zum Monatsende
gekündigt werden. Die Kündigung eines Vertrages „Internet“ bzw. „Complete-Paketes“
bedeutet gleichzeitig die Kündigung des Vertrages „kabelplus MAGIC TV“. Für die
Kündigung von Zusatzpaketen gelten diese Regelungen sinngemäß.
-
Videothek
- Digitale Inhalte aus der Videothek können nur über die Set-Top-Box von kabelplus
gestreamt werden. Über Fremdhardware (wie z.B. Apple-TV, Fire TV etc.) kann dieser
Zusatzdienst nicht bezogen werden.
- Obwohl kabelplus bestrebt ist, stets ein qualitativ hochwertiges Seherlebnis zu bieten,
kann nicht für die Auflösung oder Qualität der digitalen Inhalte, auch wenn ein Aufpreis
für den Zugriff auf High Definition, Ultra-High-Definition oder ähnliches bezahlt wurde,
garantiert werden.
- Bei geliehenen Videos steht in der Regel ein Zeitraum von 48 Stunden
(Freischaltzeitraum) ab Mietbeginn/Aktivierung über gültige PIN-Eingabe zur Verfügung,
um das Video zu Ende zu schauen. Das Video muss aber in jedem Fall vor Ablauf des
Abonnements konsumiert werden. Der Kunde kann innerhalb des Freischaltzeitraums bzw.
während des Abonnements beliebig oft ansehen, stoppen und wieder fortsetzen. Das
Pausieren oder erneute Starten eines ausgewählten Angebots verlängert nicht den für das
Ansehen zur Verfügung stehenden Freischaltungszeitraum.
- Grundsätzlich akzeptiert kabelplus keine Rückgabe von digitalen Inhalten. Der Kunde kann
aber eine Bestellung von digitalen Inhalten innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem
Mietdatum widerrufen, wenn der Kunde mit dem Ansehen des digitalen Inhalts noch nicht
begonnen hat.
- Weitere Nutzungsrechte werden dem Kunden nicht eingeräumt. Der Kunde ist insbesondere
nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Angebote ganz oder teilweise
- dauerhaft zu speichern, zu kopieren oder sonst wie zu vervielfältigen
- kommerziell zu nutzen
- öffentlich vorzuführen.
VVII. Sonderbestimmungen für Netzdienste
Für die Dienstleistung Netzdienste gelten zusätzlich zu den Bestimmungen des Allgemeinen Teiles
dieser AGB die nachstehenden Sonderbestimmungen:
-
Haftung von kabelplus - Haftungsausschlüsse und Beschränkungen - Verpflichtungen des Kunden
- Haftungsausschluss
Die Haftung von kabelplus für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie
für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon
gilt für Verbraucher: Die Haftung von kabelplus für leichte Fahrlässigkeit, außer bei
Personenschäden, wird ausgeschlossen. Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung
jeglicher Ansprüche gegen kabelplus die unverzügliche und schriftliche, detaillierte und
konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.
- Haftungsausschluss hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste; Unzustellbarkeit von
e-mails
kabelplus betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher
Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Die ständige Verfügbarkeit der
Übertragungswege und daher der davon abhängigen Dienstleistungen von kabelplus kann
nicht gewährleistet werden und entzieht sich dem Einflussbereich von kabelplus.
IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit.
Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, ist
ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der
jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy).
Aus technischen Gründen kann somit nicht zugesichert werden, dass die angebotenen
Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer
hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten
erhalten bleiben.
Insbesondere auf Grund von (von kabelplus, vom Kunden oder im Falle des e-mails-Versands
auf Empfängerseite eingerichteten) Spam-Filtern, Malwarefiltern etc. kann die Zustellung
von E-Mails verhindert werden. kabelplus übernimmt hierfür keinerlei Haftung für leichte
Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw.
Beschränkungen bleiben unberührt.
kabelplus behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen
vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich
gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen von kabelplus unabhängig
sind.
Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder
bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei
der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. kabelplus haftet bei
Schäden aus derartigen Ausfällen (wie etwa Datenverluste) nicht für leichte
Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden.
Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt
das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. kabelplus
übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet
transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Festgehalten wird, dass dieser
Pkt. 17.1 allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt lässt.
- Haftungsausschluss hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Malware,
Cyberkriminelle, etc.
Weiters haftet kabelplus nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für
von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Malware) sowie für
Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang
zu diesen über einen Link von der Homepage von kabelplus oder über eine Information
durch kabelplus erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internets mit
Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Malware, Cyberangriffe, Einbrüche in WLAN-Systeme
etc.). Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Eine
Haftung der kabelplus bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei
Personenschäden.
- Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden; Pflichten des Kunden
kabelplus haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des
Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.
a. Schutz des Internetzugangs
Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten und dem Stand der Technik
entsprechend sichere Passwörter zu wählen. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte
Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.
Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdienstleistungen sowie
sonstige Ansprüche aus Kommunikationsdienstleistungen, die aus der Nutzung seines
Anschlusses bzw. seiner Internet-Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern
die missbräuchliche Nutzung nicht von kabelplus zu vertreten ist. Weitergehende
Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche der kabelplus bleiben
unberührt.
b. Beeinträchtigung Dritter, Spam und Spamschutz, Malware, Cyberangriffe, Ausspionieren
von Daten
Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen,
die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für kabelplus oder andere Rechner
sicherheits- oder betriebsgefährdend sind. Verboten sind demnach insbesondere Spaming
(aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung
von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer
Internet-Teilnehmer insbesondere durch Cyberangriffe und der Vorbereitung solcher. Der
Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer
Einrichtungen und Einstellungen zum Schutz vor Malware. Entstehen für kabelplus oder für
Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B.
durch nicht ausreichend geschützte Smart Home Devices), ist der Kunde zur Schad- und
Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist kabelplus zur sofortigen Sperre des Kunden bzw.
zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Ports).
kabelplus wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden und wird den
Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.
- Pflicht des Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber
kabelplus die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu
übernehmen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Vorschriften des
Pornografiegesetzes und des Verbotsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung sowie die
einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung,
Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt
bzw. gänzlich untersagt ist. Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen
Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz, ergeben. Der
Kunde verpflichtet sich, kabelplus vollständig schad- und klaglos zu halten, falls
kabelplus wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachter Inhalte zivil- oder strafrechtlich,
gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, wie insbesondere mittels
Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152
StGB), Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung
und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB).
Wird kabelplus in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie
kabelplus reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.); der Kunde kann diesfalls - außer
im Fall groben Verschuldens von kabelplus – nicht den Einwand unzureichender
Rechtsverteidigung erheben.
- Angebotene Wartungsdienste und eine Kundenhotline für Fragen und Störungsmeldungen sind
auf der Homepage bzw. auf den Tarifblättern angegeben.
Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen
Der Kunde ist verpflichtet, kabelplus von jeglicher Störung oder Unterbrechung von
Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um kabelplus die Problembehebung
zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt
der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt kabelplus für Schäden und Aufwendungen,
die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden
unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
- Besondere Bestimmungen von Firewalls
Bei Firewalls, die von kabelplus aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht
kabelplus prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der
Technik vor. kabelplus weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch
Firewall-Systeme nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von
kabelplus aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige
Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass installierte Firewall-Systeme
umgangen oder außer Funktion gesetzt werden. kabelplus weist darauf hin, dass eine
Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter
ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder
Konfiguration ohne Einverständnis von kabelplus.
Die Haftung von kabelplus für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden
installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion
gesetzt werden, ist ausgeschlossen, soweit sie (außer bei Personenschäden) nicht auf ein
grobes Verschulden von kabelplus zurückzuführen sind.
- Haftungsausschluss bei Verletzungen des Kunden durch Dritte
Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch von kabelplus für
andere Kunden der kabelplus gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde,
haftet kabelplus (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und
Haftungsausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn kabelplus keine tatsächliche Kenntnis
von der Rechtsverletzung hat
Der Kunde hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder der Netzdienste
selbst sowie jede widmungsfremde oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu
unterlassen.
Insbesondere verboten ist gemäß § 31 Telekommunikationsgesetz 2021
- jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die
Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt sowie
- jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Internet-Teilnehmer.
Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu
gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für kabelplus oder andere
Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist, wie insbesondere unerbetenes Werben
und sogenanntes Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung der
Netzwerkdienste zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur
Schädigung anderer Internet-Teilnehmer. Verboten ist ferner, wenn der Kunde einen im
Verhältnis zu dem ihm eingeräumten Speicherplatz (z.B. mail- oder Webspace) oder seinem
Transferlimit überproportionalen Datentransfer aufweist (Verletzung des „Fair-use“ bzw.
der vereinbarten Datentransferlimits).
- Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2021, BGBl. I
2021/190, in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von
Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des
Telekommunikationsgesetzes 2021 und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie
sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.
- Der Kunde verpflichtet sich - bei sonstigem Schadenersatz - kabelplus unverzüglich und
vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen
Netzwerkdienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
- Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte gegen die
Verpflichtungen dieses Punktes 17.1 dieser AGB verstoßen, ist kabelplus berechtigt, die
Verbindung des Teilnehmers zu den Netzdiensten unter gleichzeitiger Verständigung zu
unterbrechen. Bei Gefahr im Verzug ist kabelplus berechtigt, die Verbindung des
Teilnehmers ohne Vorwarnung oder Verständigung zu unterbrechen.
- Der Kunde ist zum Ersatz allen kabelplus aus seinem vertragswidrigen Verhalten
erwachsenden Schadens und Aufwands, bei letzterem insbesondere zum Ersatz der Kosten der
Erkennung und der Verfolgung, verpflichtet.
- Der Kunde verpflichtet sich weiters, kabelplus gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad-
und klaglos halten, die sich aus seiner Nichteinhaltung der Verpflichtungen dieses
Vertrages ergeben.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass kabelplus keine uneingeschränkte Verpflichtung zum
Datentransport trifft. Eine entsprechende Verpflichtung zum Datentransport ist
jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn sich kabelplus anderenfalls selbst der Gefahr
rechtlicher Verfolgung aussetzen würde.
- Wird kabelplus Sicherheitsvorfälle, Bedrohungen oder Lücken bekannt (z.B.
Hackerangriffe, Spamming von Kunden anderer Provider usw.) so kann kabelplus berechtigt
bzw. verpflichtet sein, den Datentransfer einzuschränken oder ganz zu unterbinden und
solche Vorfälle entsprechend den einschlägigen Vorschriften behördlich zu melden.
-
Nutzung fremder Software
-
Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung
dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenz-Bestimmungen einzusehen und
genauestens einzuhalten.
-
Für jegliche, nicht von kabelplus erstellte oder in Verkehr gebrachte, von wo auch immer
abgerufene, woher auch immer herrührende, vom Kunden wie auch immer eingesetzte,
Software kann von kabelplus keinerlei Gewähr übernommen werden. Der Kunde hat bei
sämtlicher von ihm verwendeter Software die vom jeweiligen Autor angegebenen
Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe
der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen.
-
Der Kunde hat kabelplus vor Ansprüchen wegen Verletzung vorstehender Verpflichtungen des
Punktes 17.2 zur Gänze schad- und klaglos zu halten.
-
Lieferung und Erstellung von Software
-
Für jeden Softwareerwerb von kabelplus gelten auch die Bestimmungen des Punktes 17.53
dieser AGB sinngemäß und - soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist - subsidiär
die Allgemeinen Softwarebedingungen herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und
Elektronikindustrie Österreichs (FEEI) Ausgabe April 2018. Bei individuell von kabelplus
erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien
gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst
den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine
Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur
Gänze bei kabelplus, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
-
Jede Weitergabe der von kabelplus erstellten Software an Dritte, auch deren kurzfristige
Überlassung, bedarf zu deren Zulässigkeit in allen Fällen der schriftlichen Zustimmung
von kabelplus.
-
kabelplus übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software
-
auf den beim Kunden vorhandenen Systemen lauffähig ist und allen Anforderungen des
Kunden entspricht, außer dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden
-
mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet oder kompatibel ist, weiters
-
dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen (sofern nicht ein Mangel im
Sinne des Gewährleistungsrechtes vorliegt) oder,
-
dass alle Softwarefehler behoben werden können.
Dieser Punkt 17.3.c) gilt nicht, wenn der Kunde den Vertrag als Verbraucher
abschließt.
Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend
wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
Insbesondere übernimmt kabelplus keine Haftung für eventuelle Datenverluste, die aus
der Installation resultieren, soweit sie nicht auf ein grobes Verschulden von
kabelplus zurückzuführen sind. Ansonsten gelten die Gewährleistungsbestimmungen des
Punktes 13 dieser AGB.
Werden von kabelplus gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen
allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages,
welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten.
Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen
Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des
Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht,
falls unteilbare Leistungen im Sinne des § 918 Abs. 2 ABGB vorliegen.
-
Lieferung von Hardware
- Insoweit nichts anderes vereinbart ist, stehen gelieferte Waren bis zur vollständigen
Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von kabelplus. Den Kunden im Rahmen der
Vertragsbeziehungen mit kabelplus überlassene Hardware (z.B. Empfangsgerät / Modem samt
Zubehör) bleibt im Eigentum von kabelplus und ist nach Beendigung des Vertrages
unverzüglich an kabelplus zurückzugeben.
- kabelplus übernimmt keine Verantwortung dafür, dass von ihr gelieferte Hardware mit
dem(n) beim Kunden vorhandenen System(en) und dessen (deren) Komponenten fehlerfrei
zusammenarbeitet.
- Die Installation von Hard- und Software erfolgt durch den Kunden selbst. Auf Wunsch des
Teilnehmers wird kabelplus selbst oder durch Dritte die Installation und/oder Wartung
von Hard- und Software zu den im jeweils aktuellen Tarifblatt angegebenen Preisen
übernehmen. Bei Sachlieferung kann sich kabelplus von gewährleistungsrechtlichen
Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung bei
Unternehmergeschäften durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie
binnen angemessener Frist befreien.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von kabelplus bewirkter
oder geschuldeter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch
den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von
zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil
kabelplus trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen
angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der
Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von
kabelplus angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter
Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden
bereitgestelltes Material zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf
den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
- Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von kabelplus zu verantworten sind, vom Vertrag
zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des kabelplus nachweisbar entstandenen
Aufwandes, zumindest aber von 30% des vereinbarten Nettojahresgrundentgelts als
vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung übersteigenden Schadenersatzes durch kabelplus
bleibt unberührt.
- Die vereinbarten Preise gelten ab Lager von kabelplus ausschließlich Verpackung und
Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese
der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine von
kabelplus gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet.
-
Nutzung der Netzdienste und Bestimmungen bei allgemeinen Internetdienstleistungen
- kabelplus stellt die Netzdienste bis zum vereinbarten Anschluss- / Auskoppelpunkt lt.
Abschnitt I) Punkt 4) dieser AGB (z.B. Modem) zur Verfügung. Um die technischen
Voraussetzungen zum Empfang der Netzdienste zu gewährleisten, dürfen zum Empfang der
Netzdienste nur von kabelplus autorisierte oder zur Verfügung gestellte Geräte verwendet
werden. Störende oder nicht behördlich zugelassene Endgeräte dürfen nicht verwendet
werden. Von kabelplus dem Kunden zur Verfügung gestellte Geräte und Zubehör dürfen ohne
Zustimmung von kabelplus nicht an eine andere als die im Antrag / der Bestellung
angegebene Anschlussadresse verbracht werden. Der Kunde haftet mit der bei
Vertragsabschluss zu hinterlegenden Kaution für alle auch zufälligen Schäden an solchen
Geräten und dem Zubehör bzw. deren Verlust. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
- Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren RFCs („Requests for
Comments“) und der Nutzungsbeschränkungen anderer Netzwerkbetreiber („Acceptable Use
Policy“).
- kabelplus haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten,
die durch die vertraglichen Dienste von kabelplus zugänglich sind, und zwar auch dann
nicht, wenn der Zugang über einen Link von der Einstiegsseite von kabelplus erfolgt.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden,
die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch
Weitergabe an Dritte entstehen.
-
Bei ungewöhnlich hohen, die Limits des „Fair-use“ übersteigenden Datentransfers eines Kunden
gilt folgendes: „Fair-use“ ist die Nutzung der Netzdienste in der Art, dass andere Nutzer
nicht beeinträchtigt werden. Eine dem „Fair-use“ widersprechende Nutzung der Netzdienste
liegt jedenfalls dann vor, wenn das durchschnittliche Datentransfervolumen über einen
Beobachtungszeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Monaten zumindest zweimal den mit dem Kunden
in der Leistungsbeschreibung vereinbarten „Fair-use“ - Richtwert übersteigt. In solchen
Fällen wird kabelplus den Kunden aus sein Verhalten hinweisen und ihn auffordern, die
Nutzung der Netzdienste wieder dem „Fair-use“ - Richtwert anzupassen. Sollte der Kunde
weiterhin ein Datentransfervolumen aufweisen, das den „Fair-use“ - Richtwert übersteigt,
steht kabelplus ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Auf dieses Kündigungsrecht wird
kabelplus den Kunden in der Aufforderung hinweisen.
XVIII. Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung
- kabelplus vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des
Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für at, co.at
und or.at -Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen
von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Sofern nicht anders vereinbart ist,
fungiert kabelplus hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses
Vertrages nur als reiner Domain-Vermittler und besteht das Vertragsverhältnis für die
Errichtung und Führung der Domain ausschließlich zwischen dem Kunden und der
Registrierungsstelle direkt. Sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, hat der Kunde
die Registrierungsgebühr der jeweiligen Registrierungsstelle direkt zu bezahlen und ist
diese in den Beträgen, die kabelplus dem Kunden verrechnet, nicht enthalten. kabelplus
verrechnet dem Kunden nur das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen
Einrichtungen sowie ein Verwaltungsentgelt lt. Tarif.
-
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht
automatisch endet, wenn der Vertrag mit kabelplus aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen
vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.
-
Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar
unter www.nic.at) bzw. der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle.
-
kabelplus ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder
namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu
verletzen und verpflichtet sich der Kunde, kabelplus diesbezüglich vollkommen schad- und
klaglos zu halten.
XVIIII. Sonderbestimmungen für Festnetztelefonie
-
Entgeltnachweis
- Die Teilnehmerentgelte werden in Form eines Einzelentgeltnachweises dargestellt, sofern
der Kunde dem nicht widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs erhält der Kunde eine
Rechnung ohne Einzelentgeltnachweis. Die Rechnung bzw. der Einzelentgeltnachweis wird
dem Kunden grundsätzlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat
jedoch die Möglichkeit, Rechnung bzw. Einzelentgeltnachweis auf seinen Wunsch
entgeltfrei in Papierform zu erhalten. Der Entgeltnachweis enthält einen Hinweis auf die
Möglichkeit der Überprüfung der Entgelte sowie eine aktuelle Kontaktmöglichkeit zu
kabelplus. Sofern der Kunde für die Zustellung der elektronischen Rechnung keine andere
Emailadresse bekanntgibt, stellt ihm kabelplus die Rechnung bzw. den
Einzelentgeltnachweis an die bei der Bestellung angegebene Emailadresse zu.
- kabelplus wird den Anforderungen hinsichtlich des Detaillierungsgrades und der Form der
Bereitstellung des Entgeltnachweises, wie in der Verordnung der Regulierungsbehörde (EEN
– V, abrufbar unter www.rtr.at) gem. § 138 Abs. 5 TKG 2021 festgelegt, nachkommen.
- Bei der Erstellung eines Entgeltnachweises werden nur jene Daten verarbeitet, die dafür
unbedingt erforderlich sind. Die passiven Teilnehmernummern oder sonstigen Angaben zur
Identifizierung eines Empfängers einer Nachricht werden im Einzelentgeltnachweis nur in
verkürzter Form ausgewiesen, es sei denn, die Tarifierung einer Verbindung lässt sich
nur aus der unverkürzten Teilnehmernummer ableiten oder der Kunde hat schriftlich
erklärt, dass er alle bestehenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert hat und
künftige Mitbenutzer informieren wird. Allfällige weitere arbeitsrechtliche
Beschränkungen bleiben unberührt. Anrufe oder sonstige Verbindungen, für die keine
Entgeltpflicht entsteht, sowie Anrufe bei oder Verbindungen mit Notrufdiensten müssen
nicht ausgewiesen werden.
- Für das Löschen der Daten eines Entgeltnachweises gelten dieselben Fristen wie für das
Löschen von Verkehrsdaten.
-
Anzeigeunterdrückung
- Der Kunde ist außer bei Notrufen berechtigt, die Anzeige seiner Telefonnummer für jeden
Anruf einzeln, selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken. Dem Kunden steht diese
Möglichkeit anschlussbezogen zur Verfügung.
- Wird die Rufnummer bereits vor der Herstellung der Verbindung angezeigt, ist der
angerufene Kunde berechtigt, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige
unterdrückt wurde, selbständig und entgeltfrei abzuweisen.
-
Nutzerverzeichnis
- Sofern der Kunde dies in seiner Anmeldung nicht ausgeschlossen hat oder nachträglich die
Nichteintragung wünscht, erscheinen folgende seiner Stammdaten gem. § 160 Abs. 3 Z 5 TKG
2021 – Name (Familienname und Vorname bei natürlichen Personen, Name oder Bezeichnung
bei juristischen Personen), akademischer Grad bei natürlichen Personen, Anschrift
(Wohnadresse bei natürlichen Personen, Sitz oder Rechnungsadresse bei juristischen
Personen), Nutzernummer – in einem von kabelplus oder von einem Dritten veröffentlichten
allgemein zugänglichen Nutzerverzeichnis
- Auf Wunsch des Kunden wird auch die Berufsbezeichnung in das Verzeichnis aufgenommen.
Die Aufnahme der Daten erfolgt unentgeltlich. Auf Wunsch des Kunden sind die ihn
betreffenden Daten in dem allgemein zugänglichen Nutzerverzeichnis zu überprüfen, zu
korrigieren und wieder zu löschen.
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Notrufnummer:
Die europäische Notrufnummer 112 ist entgeltfrei erreichbar. Eine Unterbrechung des Zugangs
zu Notrufen wird kabelplus nicht veranlassen. Wird ein Notruf abgesetzt, so kann die
angewählte Notruforganisation ihren Standort sowie die Rufnummer des Kunden feststellen.
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Sperre:
kabelplus ist berechtigt, die Erbringung von Telefonie-Dienstleistungen ganz oder teilweise
zu verweigern (Sperre), wenn die Höhe der laufenden Verbindungsentgelte das Kreditlimit des
Kunden (orientiert sich an den durchschnittlichen Verbindungsentgelten) übersteigt bzw. wenn
der begründete Verdacht besteht, dass Kommunikationsdienste missbräuchlich verwendet werden.
XX. Schlussbestimmungen
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Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht
in
1010 Wien zuständig, bei Verbrauchergeschäften jedoch nur, sofern in 1010 Wien entweder der
Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
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Anzuwenden ist ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendungen der Bestimmungen des
österreichischen IPRG und sonstiger Kollisionsnormen sowie das UN – Kaufrechtsübereinkommen
ist
ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.