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Digitaler Nachlass: Was bleibt von uns im Netz?

Das digitale Leben hinterlässt Spuren: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Online-Banking, Cloud-Speicher und Streaming-Abonnements begleiten uns täglich. Doch was passiert mit all diesen Accounts und Daten nach dem Tod?
Das Wichtigste zu Digitaler Nachlass auf einem Blick:
  • Zum digitalen Nachlass gehören alle Daten, Profile und Online-Verträge einer verstorbenen Person.
  • In Österreich regelt das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) die Gesamtrechtsnachfolge. Erben übernehmen Rechte und Pflichten automatisch, Verträge laufen kostenpflichtig weiter.
  • Vorsorge ist entscheidend: Ein sicherer Passwort-Manager und klare schriftliche Anweisungen entlasten Angehörige entscheidend.
  • Meta, Google und Apple bieten spezifische Nachlass-Funktionen an, die Sie zu Lebzeiten aktivieren sollten.
 

Was zählt zum digitalen Nachlass?


Als digitaler Nachlass werden jene Daten bezeichnet, die nach dem Tod einer Nutzerin bzw. eines Nutzers im Internet oder offline weiterbestehen. Das umfasst ein breites Spektrum an digitalen Aktivitäten und Gütern – von sozialen Profilen über digitale Vermögenswerte bis hin zu gespeicherten Dateien auf privaten Geräten.
  • Online Konten und Profile: E-Mail-Konto, alle möglichen Profile in den Sozialen Netzwerken, Online Dating Plattformen, Instant Messenger (WhatsApp).
  • Finanzielle und wirtschaftliche Accounts: Online-Banking, Online-Wettanbieter, Versandhandel Konten (Amazon), etc.
  • Cloud-Dienste und gespeicherte Daten: Cloud-Speicher, Persönliche Dokumente (Fotos, Videos, E-Mails), Media Inhalte, offline gespeicherte Daten, etc.
  • Laufende digitale Verträge und Abonnements: Streaming-Dienste, online Mitgliedschaften, Hosting-Verträge für Domains. Auch eGovernment-Zugänge wie FinanzOnline oder die ID Austria zählen dazu.
 

Wie ist der digitale Nachlass rechtlich geregelt?

 
Das Aufeinandertreffen von Erbrecht, Datenschutz und Plattform-AGB macht die Rechtslage komplex. Bei internationalen Anbietern gelten zudem oft ausländische Rechtsordnungen.
 

Wie regelt das ABGB das Erbrecht in Österreich?

In Österreich regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) den Nachlass. Verstirbt ein Mensch, geht die gesamte Verlassenschaft per Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Sie übernehmen damit alle Gegenstände wie Smartphones, aber auch die Pflichten aus laufenden Verträgen. Höchstpersönliche Rechte wie Arbeitsverträge oder Strafen erlöschen hingegen sofort. Das Testament oder die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer welchen Anteil erhält.
 

Welche Besonderheiten gelten für das digitale Erbe?

Das österreichische Gesetz kennt keine speziellen Sonderregelungen für digitale Inhalte. Daher gilt das klassische ABGB. Da viele Rechtsfragen im digitalen Raum jedoch neu sind, fehlen oft abschließende Gerichtsurteile.
 

Wie verwalten Erben Daten auf lokalen Speichermedien?

Vergleichsweise einfach ist die Situation, wenn digitale Inhalte auf einem Speichermedium des Verstorbenen gespeichert sind – etwa auf einem Smartphone, Laptop oder USB-Stick, das sich in der Verlassenschaft befindet. Die Erben werden mit dem physischen Gerät auch Eigentümer der darauf gespeicherten Daten. Sie dürfen diese einsehen, sichern oder löschen, sofern keine Urheberrechte Dritter verletzt werden.
 

Wer erhält Zugriff auf digitale Inhalte bei Dritten (Plattformen, Cloud)?

Komplizierter wird es, wenn sich digitale Inhalte bei einem Dritten befinden – etwa in den Rechenzentren eines Social-Media-Anbieters. Viele Juristinnen und Juristen sind der Meinung, dass der Nutzungsvertrag mit einer Plattform ebenfalls im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Die Erben wären dann dazu berechtigt, die Plattform in derselben Weise zu nutzen wie der Verstorbene – also etwa Nachrichten zu lesen und Medien zu betrachten. Allerdings blockieren Plattformen den Zugriff oft unter Verweis auf die DSGVO und das Fernmeldegeheimnis. Sie argumentieren, dass die Kommunikation des Verstorbenen mit Dritten geschützt bleiben muss. 

Digitaler Nachlass regeln: Vorsorge für das digitale Erbe

 
Wer seinen digitalen Nachlass zu Lebzeiten regelt, tut seinen Angehörigen einen großen Gefallen. Je konkreter festgelegt wird, was mit dem digitalen Nachlass geschehen soll, desto selbstbestimmter bleibt das im digitalen Raum verbleibende Bild einer Person nach ihrem Ableben. Gehen Sie in der Vorsorge für Ihr digitales Erbe Schritt-für-Schritt vor.
 

Schritt 1: Bestandsaufnahme und Liste erstellen

Listen Sie alle Online-Mitgliedschaften, Profile und Cloud-Dienste lückenlos auf. Aktualisieren Sie diese Übersicht regelmäßig.
 

Schritt 2: Liste sicher aufbewahren

Speichern Sie die Zugangsdaten in einem verschlüsselten Passwort-Manager und teilen Sie das Masterpasswort einer Vertrauensperson mit. Alternativ hinterlegen Sie die Liste physisch an einem sicheren Ort oder direkt beim Notar.
 

Schritt 3: Wünsche schriftlich festhalten

Bestimmen Sie schriftlich, welche Konten gelöscht, archiviert oder übertragen werden sollen. Legen Sie exakt fest, wer Zugriff auf die sensiblen und persönlichen Daten bekommt.
 

Schritt 4: Vertrauensperson(en) bestimmen

Die betraute Person sollte genügend Internetkompetenz besitzen, um sich der Herausforderung anzunehmen und beispielsweise bei auftretenden Problemen mit Online-Diensten adäquat reagieren zu können. Zu beachten ist, dass diese Person damit auch Zugriff auf teilweise sehr private Inhalte der Online-Konten erhält.
 

Schritt 5: Rechtliche Vorsorge treffen

Möglich ist es, mit einer Vertrauensperson einen Vertrag abzuschließen, im Fall des eigenen Todes bestimmte Tätigkeiten durchzuführen – z. B. die Löschung eines Kontos. Alternativ können Auflagen oder Bedingungen in die letztwillige Verfügung aufgenommen werden. Beispiel: Ein Vermächtnis wird erst ausgezahlt, wenn ein bestimmter Account gelöscht wurde.


Schritt 6: Plattform-eigene Vorsorgetools nutzen

Mehrere große Plattformen bieten heute eigene Lösungen für den Todesfall an. Diese sollten aktiv eingerichtet werden:
  • Facebook/Meta: Nutzer*innen können zu Lebzeiten einen "Nachlasskontakt" bestimmen, der das Profil nach dem Tod übernehmen kann. Alternativ kann das Konto vollständig gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden.
  • Google: Der "Kontoinaktivitäts-Manager" ermöglicht, bis zu 10 Vertrauenspersonen festzulegen, die bei längerer Inaktivität kontaktiert werden und auf ausgewählte Daten zugreifen können. Hier können Nutzer*innen genau festlegen, welche Daten mit wem dieser 10 Vertrauenspersonen geteilt werden sollen (z. B. nur Fotos für die Familie, Gmail nur für Partner*in).
  • Amazon: Amazon bietet aktuell keine Vorsorge-Möglichkeit an. Im Todesfall sind Sterbeurkunde, beglaubigte Dokumente, die einen Zugriff auf das Konto autorisieren, Lichtbildausweis und die zugehörige E-Mail-Adresse erforderlich.
  • Apple: Der "Digitale Erbe"-Service ermöglicht benannten Personen, nach dem Tod Zugang zu iCloud-Daten zu erhalten.
 
Tipps für maximalen Schutz im Netz

 

Digitaler Nachlass Checkliste

 
Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihr digitales Erbe Schritt für Schritt zu regeln:
  1. Vollständiges Inventar aller Online-Konten, Profile und digitalen Werte anlegen
  2. Im Browser gespeicherte Passwörter und Logins durchsehen und dokumentieren
  3. Zugangsdaten sicher in einem Passwort-Manager (z. B. KeePass) speichern
  4. Masterpasswort bzw. Wiederherstellungsinformationen sicher hinterlegen
  5. Profile und Accounts löschen, die nicht mehr genutzt werden
  6. Schriftliche Anweisungen verfassen: Was soll erhalten, gelöscht oder archiviert werden?
  7. Vertrauensperson(en) für den digitalen Nachlass benennen und informieren
  8. Liste sicher verwahren (Safe, Notar, verschlüsselt) – NICHT direkt ins Testament
  9. Plattform-eigene Nachlass-Tools einrichten (Facebook Nachlasskontakt, Google Kontoinaktivitäts-Manager, Apple Digitale Erben)
  10. Liste aller laufenden Abonnements und Verträge mit Kündigungsfristen erstellen
  11. Kurzbedienungsanleitungen für Smart-Home-Anwendungen hinterlegen
  12. Private Keys / Seed-Phrases für Kryptowährungs-Wallets sicher aufbewahren
  13. eGovernment-Zugänge dokumentieren (Finanz-Online, Handy-Signatur, Bürgerkarte)
  14. Wichtige Dokumente digital sichern und physisch archivieren
  15. Angehörige über den Speicherort der Informationen informieren
  16. Liste mindestens einmal jährlich aktualisieren
 

Was kann man tun, wenn keine Vorsorge getroffen wurde?

 
Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, müssen Hinterbliebene Recherchearbeit leisten, um digitale Spuren der Verstorbenen aufzudecken. Hier ein paar Punkte, welche die wichtigsten Schritte übersichtlich zusammenfassen:
 

Online-Aktivitäten der verstorbenen Person ermitteln

Suchen Sie in Suchmaschinen nach dem Namen, Mailadressen und bekannten Pseudonymen des Verstorbenen. Befragen Sie Freunde und Kollegen nach genutzten Diensten. Mittlerweile gibt es auch spezialisierte Unternehmen, die bei der digitalen Spurensuche unterstützen können.
 

Zugriff auf E-Mails sichern

Das E-Mail-Postfach ist oft der Schlüssel zum digitalen Nachlass – hier laufen die meisten Online-Aktivitäten zusammen. Einige große Anbieter (z. B. Google, Microsoft, GMX) bieten Hinterbliebenen die Möglichkeit, Zugriff auf das Postfach zu erhalten oder eine Kopie des Inhalts anzufordern. Benötigt werden in der Regel Sterbeurkunde und Einantwortungsurkunde. Dieser Prozess ist oft sehr beschwerlich und langwierig.
 

Anforderungen der Onlinedienste kennen

Viele Onlinedienste haben für den Todesfall standardisierte Verfahren eingeführt. Links zu entsprechenden Antragsformularen finden sich oft in den FAQ der jeweiligen Plattform. Alternativ hilft eine gezielte Suche nach dem Namen des Dienstes (zB. Facebook) kombiniert mit Schlagworten wie "Konto löschen" oder "Todesfall".

 
Entscheidungen zu einzelnen Accounts treffen

Je nach Plattform und persönlichem Wunsch gibt es verschiedene Möglichkeiten:
  • Löschen: Der Account wird vollständig deaktiviert und alle Daten entfernt. Fotos, Videos, Dokumente oder E-Mails sollten rechtzeitig gesichert werden
  • Gedenkzustand: Bei Facebook kann das Profil zum Beispiel eingefroren werden. Es kann nicht mehr verändert werden, aber befreundete Nutzer*innen können Erinnerungen in der Chronik posten.
  • Übernehmen: Sinnvoll bei geschäftlichen Accounts oder Web-Domains, um diese geordnet weiterzuführen.
 

Laufende Kosten stoppen

Kündigen Sie alle laufenden digitalen Abonnements und Verträge so rasch wie möglich, um unnötige Kosten zu vermeiden. Da die Erben per Gesamtrechtsnachfolge in bestehende Verträge eintreten, sind sie zur Kündigung berechtigt. Eine formlose Kündigung mit Beifügung der Sterbeurkunde genügt in der Regel.
 

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

Bei komplexen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, wertvollen Internet-Domains oder blockierten Zugriffen empfiehlt sich die rasche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar.
 

Digitales Erbe regeln: in der Vorsorge liegt der Schlüssel

 
Die rechtzeitige Regelung des digitalen Nachlasses schützt Ihre Privatsphäre und bewahrt Angehörige vor finanziellen sowie organisatorischen Lasten. Da das Gesetz digitale Besonderheiten nur unvollständig abbildet, ist Eigeninitiative der beste Schutz.

Tiefergehende Informationen und detaillierte Leitfäden bietet die kostenlose Broschüre der ISPA. Diese steht auf der ISPA-Webseite gratis zum Download bereit.
 

FAQs zu Digitaler Nachlass

 
  • Was ist ein Digitaler Nachlass?

​Der digitale Nachlass umfasst alle Daten, Konten und digitalen Vermögenswerte, die eine Person nach ihrem Tod im Internet oder auf elektronischen Geräten hinterlässt. Dazu gehören soziale Netzwerke, E-Mail-Konten, Verträge mit Streaming-Diensten sowie Krypto-Währungen. Kurz gesagt: Es ist das gesamte digitale Erbe eines Menschen.
 

  • Was ist ein Digitaler Nachlassplan?

Ein digitaler Nachlassplan ist eine strukturierte Übersicht und Handlungsanweisung darüber, was nach dem Tod mit den eigenen Daten geschehen soll. Er enthält in der Regel eine Liste aller Accounts (idealerweise über einen Passwortmanager verwaltet) und legt fest, welche Konten gelöscht oder übertragen werden sollen. Damit entlastet man Angehörige und sichert private Daten rechtzeitig ab.
 
  • Wie wird der digitale Nachlass im Erbrecht behandelt?

Rechtlich wird der digitale Nachlass in Österreich genauso behandelt wie das physische Erbe. Die Erben treten somit vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, unabhängig vom höchstpersönlichen Inhalt der Daten.
 
  • Wie regele ich meinen digitalen Nachlass?

Am besten regelt man den digitalen Nachlass, indem man eine Vertrauensperson benennt und ihr eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt. Zudem sollte eine verschlüsselte Liste aller Accounts angelegt und im Testament klar definiert werden, wer die digitalen Daten verwalten darf. Viele Plattformen (wie Google oder Facebook) bieten zudem eigene Funktionen an, um den Account für den Todesfall vorzubereiten.
 
  • Welche Risiken birgt der Besitz digitaler Vermögenswerte?

  • Ohne klare Regelung droht der dauerhafte Verlust finanzieller Werte wie Kryptowährungen oder digitaler Urheberrechte, da Angehörige oft keine Zugangsdaten besitzen. Zudem besteht das Risiko von Missbrauch und Identitätsdiebstahl durch Hacker, wenn verwaiste Konten unbemerkt weiterlaufen. Auch unentdeckte, kostenpflichtige Abonnements können das Erbe über Monate hinweg unbemerkt belasten.
 
  • Was passiert mit den digitalen Daten nach dem Tod?

Ohne Vorsorge bleiben Daten oft so lange auf den Servern der Anbieter gespeichert, bis die Konten wegen Inaktivität automatisch gelöscht werden. Die Erben müssen sich meist mühsam mit Sterbeurkunden und Erbscheinen an jedes einzelne Unternehmen wenden, um Zugriff zu erhalten. Bei einigen Diensten haben Hinterbliebene ohne explizite Passwörter oder Vollmachten jedoch kaum Chancen auf Einsicht.
 
  • Ist mein Bankkonto ein digitaler Vermögenswert?

Nein, das Bankkonto selbst und das darauf befindliche Guthaben zählen zum klassischen, traditionellen Vermögen, auch wenn das Konto primär per Online-Banking verwaltet wird. Als echte digitale Vermögenswerte gelten Güter, die ausschließlich in digitaler Form existieren und einen materiellen Wert besitzen, wie Kryptowährungen, Webseiten-Domains oder digitale Sammlerstücke (NFTs). Die rein digitalen Zugangsdaten zum Online-Banking gehören wiederum zum digitalen Nachlass.
RASEND GUTER SERVICE.
kabelplus Kontaktmöglichkeiten im Überblick
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  • Service Line
    Wir sind für Sie da: Bei technischen Anfragen und Störungen rund um die Uhr, bei allen anderen Anliegen Mo-Fr 08:00-17:00 Uhr
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