In jenen Gebieten in Niederösterreich und dem Burgenland, in denen die Versorgung mit zukunftsfähigem Breitbandinternet von privaten Unternehmen nicht gewährleistet werden kann, sorgt die öffentliche Hand gemeinsam mit Glasfaserinfrastrukturgesellschaften für die Errichtung und den Betrieb von Glasfasernetzen. Diese Modelle sehen eine offene Infrastruktur vor um Privaten und Unternehmen einen attraktiven Anschluss an die globale Datenwelt zu ermöglichen.
Im Rahmen der Umsetzung werden unterschiedliche Projektmodelle implementiert. Dazu gehört auch, dass verschiedene Region unterschiedliche neutrale Netzbetreiber haben, der Einkaufspreise und Vorleistungsprodukte für die unterschiedlichen Diensteanbieter definiert. Dadurch ergeben sich auch unterschiedliche Produkte und Preise in den jeweiligen Regionen.
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Niederösterreich
Unser Angebot im NÖ Glasfasernetz:
nöGIG PHASE 2 (ab 2020)
Burgenland
Unser Angebot im burgenländischen Glasfasernetz:
BE Technology
* Aktion gültig bis auf Widerruf in den Netzen von nöGIG und BE Technology bei Neuanmeldung durch Neukunden. Der Rabatt ist für 8 Monate gültig, ab dem 9. Monat reguläres Monatsentgelt lt. gültigem Tarifblatt. 24 Monate Mindestvertragsdauer. Exklusive Entgelte für MAGIC TV Zusatzpakete, zusätzlichen Speicher, kabelTEL Gesprächsentgelte, kabelplusMOBILE und waveNET sowie Hardwaremiete. Kunden-werben-Kunden-Bonus i.H.v. 30,00 Euro wird einmalig auf das Kundenkonto gutgeschrieben. Zuzüglich Hardwaremiete. Einmalig 99,00 Euro für Aktivierung beim Netzbetreiber bei erstmaliger Inbetriebnahme des Hausanschlusses (Betrag wird an Netzbetreiber weitergegeben). Einmaliges kabelplus-Anschlussentgelt entfällt bei Selbstinstallation, bei Anschlussherstellung durch einen Montagepartner einmalig 69,90 Euro). Gilt für von kabelplus versorgbare Objekte. Technische Realisierbarkeit ist Voraussetzung. Etwaige Kosten für Hausinstallation sind nicht inkludiert. Kombination mit Aktionen der letzten 6 Monate, Rabatte, Barablöse nicht möglich. Vorbehaltlich Druck- und Tippfehler. Der nach Abzug des Rabattes zu verrechnende Betrag wird auf die zweite Nachkommastelle kaufmännisch gerundet.